Streit um Hunde eskaliert: Rentner wegen Schlag ins Gesicht vor Gericht

Dresden - Zwei kleine Hunde, einmal großer Ärger und ein jahrelanges Verfahren: Während sich Bolonka Zwetna-Rüde Moppi (4) und Biewer Terrier Benny (6) im März 2024 im Blüherpark weitgehend in Ruhe ließen, gerieten die beiden Besitzer heftig aneinander. Deshalb landete Bennys Herrchen Manfred G. (75) auf der Anklagebank des Dresdner Amtsgerichts.

Manfred G. (75) musste sich am Freitag vor Gericht verantworten.  © Peter Schulze

Wegen Körperverletzung sollte sich der Rentner verantworten und war fassungslos. "Ich habe den Vorwurf verstanden", sagt er. "Aber er ist so nicht zutreffend."

Er hatte einen Strafbefehl über 1500 Euro erhalten, weil er Moppis Frauchen ins Gesicht geschlagen und ihr eine blutige Wunde zugefügt haben soll.

Die Verletzung bestreitet er nicht, aber es sei anders dazu gekommen. "Ich befand mich mit meinem Hund auf dem Weg Richtung Spielplatz. Da sah mein Hund zwei Hunde, zwei Frauen und ein Kind."

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Plötzlich sei einer der Hunde auf ihn zugerannt und hätte ihn angegriffen. "Ich habe den Hund nicht getreten", sagt er. "Ich habe den weggeschlenzt." Damit meint er, ihn mit dem Fuß nur angehoben und weggeschoben zu haben.

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Einen solchen Biewer Terrier hatte der Rentner bei sich. (Symbolfoto)  © HMB Media/Imago
Im Blüherpark gerieten erst zwei Hunde, dann die Besitzer aneinander.  © Peter Schulze

Hundehalter haben den Vorfall unterschiedlich in Erinnerung

Der anstürmende Bolonka Zwetna-Rüde löste das Gerangel aus. (Symbolfoto)  © imagebroker/Imago

Doch dann habe die Besitzerin ihn auf die Brust geschlagen und an seiner Leine herumgezerrt. Beim Gezerre an der Leine sei sie wohl gegen seine Schulter geprallt.

Moppis Frauchen Ute K. (70) hat das ganz anders in Erinnerung. "Er hat mich nicht an meinen Hund gelassen und sich immer so dazwischen gedreht", sagt die Rentnerin. "Der hat immer so mit Ellenbogen gestoßen."

Dann habe sie einen Treffer abbekommen und eine blutige Wunde am Auge erhalten. Ihre Version bestätigt im Wesentlichen auch Sylvia L. (64), die mit ihrem Hund und ihrer Enkeltochter mit im Park war.

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Das Gericht wiederum hielt es für nicht unwahrscheinlich, dass der Schlag aufs Auge ohne Absicht im Gerangel geschehen sei und regte eine Einstellung gegen Geldauflage an.

Dem stimmt auch Manfred G. zu und muss jetzt 750 Euro ans städtische Tierheim zahlen.

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