Dresden - Zu lange gebummelt: Schon am 3. November 2025 nahm die Polizei den Kurden Aziz K. (54) fest, seit dem Folgetag saß er in Untersuchungshaft. Aus der wurde er aber vergangene Woche entlassen.
Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft hatte am 12. Mai 2026 Anklage gegen ihn erhoben, geht davon aus, dass er über Jahre hinweg Führungskader der in Deutschland verbotenen PKK war und seit Sommer 2025 für den Sektor Nord verantwortlich gewesen sein soll.
Zudem sind sich die Ermittler sicher, dass er im Jahr 2017 einen Messerstecher als Bestrafungsaktion auf einen Berliner gehetzt habe.
An dem dringenden Tatverdacht gegen Aziz K. hatte auch der Bundesgerichtshof (BGH) keine Zweifel, hob aber auf Antrag der Verteidigung am 9. September den Untersuchungshaftbefehl gegen ihn auf. Die besonderen Gründe für die Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus lägen nicht vor, heißt es im Beschluss.
Demnach habe der zuständige Richter einen Verhandlungsbeginn für den 9. Oktober vorgeschlagen, als eine Verteidigerin da nicht verfügbar war, den 30. November.
Auch die vom Dresdner Oberlandesgericht angeführte Überlastung, ließ der BGH nicht gelten: "Denn eine nicht nur kurzfristige Überlastung eines Gerichts kann nicht Grund für die Anordnung der Haftfortdauer sein", so der Beschluss. "Nach allem ist ein weiterer Vollzug der Untersuchungshaft über inzwischen zehn Monate hinaus nicht mehr gerechtfertigt."