Unberechenbarer Randalierer bekommt Sonderbewachung

Dresden - Eigentlich sichern sie Fußballspiele oder Konzerte ab, begleiten Demonstrationen. Doch vier Männer der Bereitschaftspolizei waren jüngst mehrfach im Landgericht Dresden. Sie sicherten auf Anordnung des Richters einen dreitägigen Prozess ab. Denn der Angeklagte Ayman S. (29) gilt als unberechenbar.

Aymen S. (29) wurde zu jedem Prozesstag von der Bereitschaftspolizei gebracht und im Prozess bewacht.  © Peter Schulze

Der Tunesier war im Knast immer wieder aggressiv ausgerastet. Mal warf er mit einer vollen Suppenschüssel nach einem Bediensteten, mal vermöbelte er laut Anklage Mitgefangene.

Mehrfach gab es 2025 auf Station D3 Randale. Sieben Vorfälle listete die Anklage auf.

Und Ayman benahm sich extrem merkwürdig: Er hörte laute Rauschgeräusche im Radio, sprach mit sich selbst, "präsentierte sich nackt".

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Am Ende war er freiwillig mehrere Wochen im "besonders gesicherten Haftraum", weil er dort nach seiner Aussage keine Stimmen hören würde.

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Ayman hat eine psychische Erkrankung

Der Gutachter wurde eingeschaltet, eine massive psychische Krankheit wurde diagnostiziert.

Weil Ayman trotz Medikation als unberechenbar und gefährlich eingestuft wurde, galt für den Prozess eine erhöhte Sicherheitsstufe. Also brachte die Bereitschaftspolizei den Angeklagten zu jedem Prozesstag und bewachte ihn während der Verhandlungen. Am Ende wurde der Angeklagte zu 14 Monaten Haft verurteilt und per Urteil in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen.

Ayman nahm das Urteil an und will nach Tunesien zurück. "Dort ist kein Geheimdienst", so der Verurteilte.

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