Von der Ex-Freundin verpfiffen: Freizeit-Dealer bestellte seinen Stoff per Post
Dresden - Wegen Stresses mit seiner damaligen Freundin griff Jan L. (30) zu Cannabis. "Ich wollte nur meine Sinne betäuben", begründete er im Amtsgericht Dresden jetzt dazu. Dort saß der 30-Jährige auf der Anklagebank, weil er Rauschgift im Netz bestellte, per Einschreiben zahlte, aber aufflog.
"Das läuft fast wie bei Amazon", erklärte Jan L. In bestimmten Chats wird der Deal abgeschlossen. Die ersten 600 Gramm Cannabis holte er selbst bei einem Dealer ab.
"Ich brauchte viel selber, einiges habe ich verkauft. Aber an Kumpels zum Freundschaftspreis", sagte der 30-Jährige. Verdient habe er so nichts. Die zweite Lieferung (400 Gramm) sollte per Post kommen. Jan L. bezahlte per Einschreiben.
Das DHL-Paket war noch auf dem Weg, da kam die Polizei schon zur Hausdurchsuchung zu ihm. Seine Ex hatte ihn angezeigt. Die Fahnder fanden neben Cannabis auch Ecstasy-Pillen. Und Schlagringe, wenn auch originalverpackt, in einem vollen Küchen-Schieber.
Dennoch sprach die Anklage deshalb von bewaffnetem Handel.
Das Gericht entschied auf minderschweren Fall
Die Fahnder rückten wieder ab. Doch das DHL-Paket fing die Polizei nicht ab! Das kam Tage nach der Hausdurchsuchung bei Jan L. an. Doch der war von der Razzia so beeindruckt, dass er die Drogen vernichtete: "Das habe ich alles im Klo entsorgt."
Und der Mann, der zwar nie einen Beruf erlernte, aber immer in Lohn und Brot stand, von den Drogen inzwischen die Finger lässt und dem das alles "eine Lehre war", versprach dem Richter: "Sie sehen mich hier nie wieder."
Tatsächlich entschied das Gericht auf minderschweren Fall und verurteilte den verhinderten Drogen-Dealer nur zu 21 Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Titelfoto: Fotomontage: Simone Lauritz//dpa
