Mädchen (†17) stirbt an Überdosis nach Rechenfehler: Freund muss ins Gefängnis!

Frankfurt am Main - Weil er seiner Freundin eine tödliche Überdosis synthetischer Drogen zum Konsum überlassen hatte, muss ein heute 26 Jahre alter Mann ins Gefängnis. Kurz nach der Urteilsverkündung wurde er am Dienstag im Landgericht Frankfurt festgenommen.

Die 17-Jährige starb an einer Überdosis einer synthetischen Droge, die ihr damaliger Freund ihr überlassen haben soll. (Symbolfoto)
Die 17-Jährige starb an einer Überdosis einer synthetischen Droge, die ihr damaliger Freund ihr überlassen haben soll. (Symbolfoto)  © 123RF/bialasiewicz

Verurteilt wurde der 26-Jährige zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung wegen Abgabe von Drogen an Minderjährige. Die Freundin war zum Tatzeitraum im Juli 2017 erst 17 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Ausgangspunkt war ein tödlicher Irrtum, dem das Paar nach dem Erwerb der Partydroge aufgesessen war. Statt der in einer Internet-Anleitung genannten 50 Milligramm löste der Mann für sich und die Partnerin jeweils 500 Milligramm in Wasser auf.

Die Frau starb nur Stunden später an den Folgen der zehnfachen Überdosis. Ursprünglich machte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten den Vorwurf, nicht den Notarzt gerufen zu haben. In der Beweisaufnahme hatte sich jedoch ergeben, dass die Frau auch bei einem rechtzeitigen Notarzteinsatz möglicherweise gestorben sei.

Lauterbach-Entführung geplant? Anklage gegen Mitglied der "Vereinten Patrioten"!
Gerichtsprozesse Frankfurt am Main Lauterbach-Entführung geplant? Anklage gegen Mitglied der "Vereinten Patrioten"!

Während die Staatsanwaltschaft eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt hatte, sah die Schwurgerichtskammer keine positive Zukunftsprognose beim Angeklagten, der ein unstetes Leben führe und weiterhin Drogen konsumiere.

Der 26-Jährige hatte die Geduld der Richter bis unmittelbar vor der Urteilsverkündung auf die Probe gestellt. Erst knapp eine Stunde nach der festgelegten Zeit erschien er ohne weitere Erklärung plötzlich im Gerichtssaal, um sogleich den vom Gericht erlassenen Haftbefehl zur Kenntnis zu nehmen.

Originalmeldung vom 18. Oktober 2022, 6.39 Uhr; aktualisiert: 18. Oktober 2022, 17.10 Uhr

Titelfoto: 123RF/bialasiewicz

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Frankfurt am Main: