Wirt will Mäuseplage in seinem Lokal beenden und kommt auf ziemlich abartige Idee

Frankfurt am Main - Weil er in seinem Lokal mit verbotenen Klebefallen auf Mäusejagd gegangen sein soll, muss sich am Donnerstag (9.30 Uhr) ein 42 Jahre alter Gastwirt vor dem Amtsgericht Frankfurt zu verantworten.

Die Mäuse starben einen qualvollen Tod in den vom 42-Jährigen ausgelegten, sogenannten Klebefallen. (Symbolfoto)
Die Mäuse starben einen qualvollen Tod in den vom 42-Jährigen ausgelegten, sogenannten Klebefallen. (Symbolfoto)  © 123rf/Aht YomYai

Lebensmittelkontrolleure hatten die Fallen im vergangenen Jahr in einem Lagerraum des Lokals in Frankfurt-Bockenheim entdeckt - mehrere Tiere waren nach einem mehrtägigen Todeskampf auf dem Kleber gestorben.

Die Staatsanwaltschaft geht von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz aus.

Das Gericht will den Prozess an einem Tag abschließen.

Update, 16.46 Uhr: Gastwirt muss 2000 Euro zahlen

Weil er Mäusen und Ratten mit verbotenen Klebefallen zu Leibe rücken wollte, muss ein 42 Jahre alter Gastwirt 2000 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze) zahlen.

Ein entsprechender Strafbefehl wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Frankfurt rechtskräftig, nachdem der Beschuldigte nicht zum Gerichtstermin erschienen war.

Titelfoto: 123rf/Aht YomYai

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