Block-Prozess: Verteidigerwechsel nach Kury-Rauswurf bestätigt

Von Bernhard Sprengel und Alice Nägle

Hamburg - Im Prozess gegen Christina Block (52) hat das Landgericht einem Wechsel in der Verteidigung zugestimmt. Erst vor wenigen Tagen hatte die Hamburger Unternehmerin ihren prominenten Verteidiger Otmar Kury "gefeuert".

Das Landgericht hat dem Verteidigerwechsel von Christina Block (52) zugestimmt.
Das Landgericht hat dem Verteidigerwechsel von Christina Block (52) zugestimmt.  © Christian Charisius/dpa

Im allseitigen Einverständnis habe die Vorsitzende Richterin der Strafkammer die Bestellung von Rechtsanwalt Kury als Pflichtverteidiger aufgehoben und der Angeklagten Rechtsanwalt Ingo Bott (42) als neuen Pflichtverteidiger beigeordnet, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Wegen Kindesentführung steht Block, Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette "Block House", Eugen Block (84), vor Gericht. Sie soll eine Rückholaktion ihrer beiden jüngsten Kinder von ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann in Auftrag gegeben haben.

Das Gericht bestellt einen Pflichtverteidiger, um über die gesamte Dauer des Verfahrens sicherzustellen, dass ein Angeklagter anwaltlich vertreten wird. Kury hatte Block seit Beginn der Ermittlungen Anfang 2024 verteidigt.

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Block hatte am Mittwoch Kury für seinen Einsatz gedankt. In einer Erklärung von ihr, die Bott verbreitete, hieß es weiter:

"Seit einiger Zeit habe ich allerdings festgestellt, dass unsere beiden Welten sehr unterschiedlich sind. Mir ist daran gelegen, als der Mensch gesehen und gehört zu werden, der ich tatsächlich bin. Die fachkundige und hochprofessionelle Kompetenz von Herrn Kury stelle ich dabei nicht infrage."

Block-Prozess wird wie geplant fortgesetzt

Angeklagt wegen Entführung der eigenen Kinder: Steak-House-Erbin Christina Block (52) muss sich derzeit vor Gericht verantworten.
Angeklagt wegen Entführung der eigenen Kinder: Steak-House-Erbin Christina Block (52) muss sich derzeit vor Gericht verantworten.  © Marcus Brandt/dpa

Laut Anklage soll Block zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen.

Den Angaben zufolge waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem Vater in Dänemark entrissen und nach Deutschland gebracht worden.

In Deutschland blieben der Junge und das Mädchen wenige Tage bei der Mutter. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen.

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Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion. Am dritten Verhandlungstag am 25. Juli hatte Block in einer mehrstündigen Aussage die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Prozess soll am 15. August fortgesetzt werden. Dann will Block Fragen des Gerichts beantworten.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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