Gericht entscheidet: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen, so reagiert sie
Hamburg - Am Montag hat das dänische Gericht "Vestre Landsret" letztinstanzlich entschieden, dass Steakhouse-Erbin Christina Block (52) ihre Kinder nicht mehr sehen darf. Dies berichtete jetzt die "BILD"-Zeitung, der das Urteil nach eigenen Angaben vorliegt.
Demnach hat die Hamburger Unternehmerin das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) verloren.
Das dänische Gericht entschied, dass der Vater der Kinder, Stephan Hensel (51), das alleinige Sorgerecht erhalten soll. Derzeit leben die Kinder bei ihm in Dänemark unter geheimer Identität.
Zur Begründung verwies das Gericht auf die angespannte Sicherheitslage für die Kinder sowie auf die fehlende Kooperationsbasis seitens der Mutter. Unter diesen Umständen sei ein gemeinsames Sorgerecht nicht möglich.
Die Richter betonten außerdem, dass Klara und Theodor unter erheblichem psychischen Druck stünden und mehrfach den Wunsch geäußert hätten, keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter zu wollen.
Urteil hat keine Auswirkung für Strafprozess
Die Steakhouse-Erbin zeigte sich in einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erschüttert. "Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen", erklärte sie.
Dass sie seit mehr als vier Jahren keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern habe, sei eine "unerträgliche Situation", verdeutlichte die Unternehmerin weiter, die ihre Hoffnung auf ein familienpsychologisches Gutachten begraben musste.
Aufgeben komme für sie aber nicht infrage, so die 52-Jährige. Notfalls wolle sie den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. "Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander", argumentierte sie.
Auf TAG24-Nachfrage teilte eine Gerichtssprecherin mit, dass das Urteil keine Auswirkungen auf den aktuell laufenden Strafprozess gegen die Tochter von Eugen Block (82) habe. In diesem geht es um die Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24.
Das dänische Urteil ist in Deutschland zudem nicht automatisch vollstreckbar, da Dänemark nicht Teil der EU-Verordnungen zur gegenseitigen Anerkennung von Sorgerechtsentscheidungen ist. Dieser Umstand war bereits im Vorfeld ein wiederkehrendes Thema im jahrelangen Sorgerechtsstreit zwischen Hensel und Block.
Erstmeldung: 12.51 Uhr. Aktualisiert: 17.28 Uhr
Titelfoto: Georg Wendt/dpa Pool/dpa

