Nach dem Vorwurf der Gewalt an Schülerinnen: Ex-Barkeeper legt Geständnis ab
Hamburg - Der wegen Diebstahls angeklagte Ex-Barkeeper einer Lasertag-Arena auf der Hamburger Reeperbahn war am heutigen Dienstag geständig. Das Amtsgericht hat den 45-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe mit Bewährung verurteilt.
Am 28. September 2021 war der Angeklagte mit der Betreuung der 10. Klasse einer Mädchenrealschule aus Weiden in Bayern beauftragt gewesen.
Während die Schülerinnen und ihre zwei Lehrkräfte in der Lasertag-Arena tätig waren, soll der 45-Jährige mit einem Zweitschlüssel die Schließfächer geöffnet und insgesamt 385 Euro Bargeld erbeutet haben.
Geschädigt wurden dabei laut Staatsanwaltschaft neun Schülerinnen und eine Lehrerin. Alle Geschädigten erhielten ihr Geld noch am selben Tag wieder zurück: Beim Verlassen der Veranstaltungsstätte am Spielbudenplatz fiel mehreren Schülerinnen das Fehlen von Bargeld auf, woraufhin eine der Lehrerinnen den Angeklagten zur Rede stellte und mit der Polizei drohte.
Ließ der 45-Jährige beim Prozessauftakt noch durch seinen Verteidiger verlauten, er habe die vermissten Geldbeträge nur aus eigener Tasche erstattet, weil er seinen Arbeitgeber nicht mit einer Anzeige bei der Polizei kompromittieren wollte, gestand der Angeklagte die Diebstähle am heutigen Dienstag.
Er habe einen unbeobachteten Moment genutzt, um mit einem Zweitschlüssel die Schließfächer der Schülergruppe zu öffnen und aus mindestens acht Portemonnaies insgesamt 385 Euro zu entnehmen.
Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung war fallengelassen worden
Einen zweiten Anklagepunkt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung stellte das Gericht bereits am vergangenen Dienstag ein. Durch die Aussage einer 16-jährigen Zeugin und Nebenklägerin sah der Richter den angeblichen Vorwurf, der Angeklagte habe den Mädchen gewaltsam Alkohol eingeflößt, als hinfällig an. Videos, Fotos und Aussagen der Mädchen belegten, dass sie freiwillig Alkohol konsumiert hatten.
Hier kritisierte der Richter die nicht geleistete Polizeiarbeit. Die Videomaterialien seien nicht Teil der Akte gewesen, ebenso seien keine Fotos vom Tatort gemacht worden, wodurch ein falscher Eindruck erweckt worden wäre.
Auch ließ der Vorsitzende aufgrund der "Pressemeute", die den Prozess begleitet hat, Milde walten. Bereits vor der Urteilsverkündigung hatten sich die Prozessbeteiligten auf das Strafmaß der Verwarnung mit Strafvorbehalt verständigt.
Der Verteidiger hatte maximal 100 Tagessätze à 10 Euro gefordert. Die Staatsanwältin hatte 150 Tagessätze in gleicher Höhe beantragt. Sollte der bereits mehrfach wegen Diebstahls vorbestrafte Angeklagte wieder straffällig werden, droht ihm eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro.
Titelfoto: Madita Eggers/TAG24