Von Martin Fischer, Christiane Bosch
Hamburg - Droht die Einstellung des Verfahrens gegen den angeklagten Nord-Stream-Verdächtigen? Dazu muss der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts am Dienstag ab 9.30 Uhr in Hamburg entscheiden.
Die Verteidigung hatte im Prozess um den Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines einen entsprechenden Antrag gestellt. Bevor jedoch der Staatsschutzsenat entscheidet, kann der Vertreter der Bundesanwaltschaft noch Stellung zum Antrag der Verteidigung nehmen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, geht es direkt mit dem Verfahren weiter. Dann wird dem Gericht zufolge ein Sachverständiger des Bundeskriminalamtes zum Schaden an den Pipelines und zur Explosionsursache gehört werden.
Am 26. September 2022 waren am Grund der Ostsee vor der dänischen Insel Bornholm in etwa 80 Metern Tiefe mehrere Sprengsätze detoniert.
Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden massiv beschädigt. Insgesamt gab es vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Prozess um Nord-Stream-Anschlag: Drahtzieher soll Explosionen mit weiteren Tätern verursacht haben
Wegen des wohl spektakulärsten Sabotageaktes der deutschen Nachkriegsgeschichte steht der 50 Jahre alte frühere Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, Serhij K., vor Gericht.
Der Vertreter des Generalbundesanwalts wirft dem Angeklagten vor, der Drahtzieher hinter der Sprengung der Ostsee-Gaspipelines gewesen zu sein. Er soll die Explosionen gemeinsam mit sechs weiteren Tätern verursacht haben.
Wegen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung durch einen Angriff gegen zivile Objekte lautet die Anklage auf Kriegsverbrechen.
Außerdem wird der 50-Jährige beschuldigt, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, Bauwerke zerstört und öffentliche Betriebe gestört zu haben.