Sie sprach von "Qual": Cousine von Christina Block scheitert vor Gericht
Hamburg - Im Prozess um die mutmaßliche Kindesentführung durch Christina Block (52) hat das Landgericht Hamburg entschieden, das Verfahren nicht aufzuteilen. Damit bleiben Blocks Cousine Uta B. sowie deren Ehemann weiterhin Teil des laufenden Hauptverfahrens. Beide sind wegen Beihilfe angeklagt. Die Entscheidung wurde am 15. Oktober 2025 außerhalb der Hauptverhandlung getroffen, wie Gerichtssprecherin Marayke Frantzen am Donnerstag mitteilte.

Zuvor hatten drei der Mitangeklagten - darunter Uta B., ihr Ehemann sowie ein Sicherheitsunternehmer - Anträge auf Abtrennung ihres jeweiligen Verfahrens gestellt.
Begründet wurde dies unter anderem mit der erheblichen persönlichen, beruflichen und finanziellen Belastung, die das umfangreiche Verfahren mit sich bringe.
Erst am Montag, am 17. Verhandlungstag, hatte Rechtsanwalt Daum, der die angeklagte Uta B. vertritt, die Richterin an den Antrag vom 29. September 2025 erinnert.
Das lange Schweigen des Gerichts sei für die Cousine von Christina Block eine zusätzliche Belastung und "eine Qual".
Das Landgericht lehnte die Anträge jedoch mit Verweis auf die Verfahrenseffizienz und die Aufklärungspflicht ab. Eine Abtrennung hätte zur Folge, dass die umfangreiche Beweisaufnahme nahezu identisch in einem weiteren Verfahren erneut durchgeführt werden müsste.
Zudem betonte die Kammer, dass eine strafrechtliche Beurteilung von Beihilfehandlungen nur dann möglich sei, wenn die Haupttat - in diesem Fall die mutmaßliche Entführung - im selben Verfahren festgestellt werden kann. Zwar erkenne das Gericht die persönliche Belastung der Antragsteller an, doch sei nicht ersichtlich, dass eine spätere Hauptverhandlung wesentlich weniger belastend für die Betroffenen wäre.

Cousine bestreitet die Vorwürfe
Uta B. wird vorgeworfen, am 2. Januar 2024 Christina Block und ihre Kinder im Wissen um die vorangegangene gewaltsame Entführung in der Silvesternacht '23/'24, mit dem Auto von einem Treffpunkt nahe Hamburg abgeholt und zum Wohnhaus der Unternehmerin gefahren zu haben. Ihr Ehemann soll geholfen haben, den Weg zum Treffpunkt zu finden.
Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe entschieden. Ihr sei es lediglich darum gegangen, "den Kindern zurück zur familiären Geborgenheit" zu verhelfen, erklärte ihr Anwalt. Von einer Entführung habe sie, anders als in der Anklage behauptet, keine Kenntnis gehabt.
Der Prozess wird voraussichtlich noch bis mindestens März 2026 andauern.
Titelfoto: Montage: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa (2)