Ex-Messdiener will 750.000 Euro vom Erzbistum Köln: Er wurde Hunderte Male sexuell missbraucht

Köln - Normalerweise zahlt die katholische Kirche Betroffenen von sexuellem Missbrauch bis zu 50.000 Euro, nur in Einzelfällen ist es deutlich mehr. Am Dienstagnachmittag fiel schließlich das Urteil zugunsten eines 62-jährigen Klägers.

Das Landgericht Köln bestätigte bereits, dass der Mann Anrecht auf Schmerzensgeld hat.
Das Landgericht Köln bestätigte bereits, dass der Mann Anrecht auf Schmerzensgeld hat.  © Oliver Berg/dpa

Der Mann war früher als Messdiener tätig und forderte eingangs 750.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln.

Wie aus einer Stellungnahme nun bekannt wurde, hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zu einer Zahlung von 300.000 Euro verurteilt.

Der 62-Jährige war in den 1970er Jahren mehr als 300 Mal von einem Priester missbraucht worden. Das Erzbistum Köln hatte entschieden, in dem Fall keine Verjährung geltend zu machen.

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Bisher leistet die katholische Kirche freiwillige Zahlungen für Missbrauchsbetroffene, sogenannte Anerkennungsleistungen. Die dafür zuständige Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn hat bisher in 143 Fällen eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt.

In 24 Fällen ging es um mehr als 100.000 Euro. Betroffene haben die Zahlungen immer wieder als zu gering kritisiert.

Höchste Zahlung in der Geschichte könnte Zeichen setzen

Das Erzbistum Köln hat bislang mehr als 40 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen bewilligt.
Das Erzbistum Köln hat bislang mehr als 40 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen bewilligt.  © Oliver Berg/dpa

Das am Dienstag gefällte Urteil ist demnach ein Signal an die gesamte katholische Kirche in Deutschland.

Bisher leistet die Kirche freiwillige Zahlungen, sogenannte Anerkennungsleistungen, die sich bislang aber nicht in dieser Höhe bewegten. Zuständig dafür ist die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in Bonn.

Menschen, die etwa von katholischen Priestern sexuell missbraucht worden sind, können bei der UKA eine Zahlung beantragen. Sie müssen dafür keine Beweise vorlegen, es genügt, wenn ihre Schilderung plausibel ist. Insgesamt wurde die Plausibilität von der UKA bisher nur in einigen wenigen Fällen verneint.

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Bisher hat das Gremium mehr als 40 Millionen Euro an Anerkennungsleistungen bewilligt. In 143 Fällen wurde eine Summe von mehr als 50.000 Euro zuerkannt.

Erstmeldung: 13. Juni, 5.22 Uhr, zuletzt aktualisiert: 13. Juni, 15.14 Uhr

Titelfoto: Montage: Oliver Berg/dpa

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