Hoffnung für Kleinunternehmer: Auch Kölner Gericht stoppt Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Köln - Auch das Kölner Verwaltungsgericht hat die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch das Land als rechtswidrig zurückgewiesen.

Beim Verwaltungsgericht Köln sind etwa 400 ähnliche Klagen anhängig.
Beim Verwaltungsgericht Köln sind etwa 400 ähnliche Klagen anhängig.  © Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gericht gab am Freitag sechs Klagen von Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern statt und hob entsprechende Bescheide des Landes auf. (Az.: 16 K 125/22)

Das Land hatte zunächst viele pauschale Zuwendungen von 9000 Euro als Soforthilfen an Betriebe ausgezahlt.

Später erkannte es nur Liquiditätsengpässe als förderfähig an und forderte in großem Stil in Geld zurück. Die Auszahlungen im Frühjahr 2020 seien lediglich vorläufig gewesen, argumentiert das Land. Auf Umsatzausfälle komme es nicht an.

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Das Gericht folgte dem Land nicht und hob die Schlussbescheide auf.

Die ursprünglichen Bewilligungsbescheide hätten weder ausdrücklich noch indirekt einen solchen Vorbehalt enthalten.

Zudem habe das Land die Soforthilfen auch für Umsatzausfälle ausgezahlt und sei daran gebunden.

400 Corona-Klagen allein noch in Köln offen

Beim Verwaltungsgericht Köln sind etwa 400 ähnliche Klagen anhängig. Die am Freitag ergangenen sechs Urteile seien repräsentativ für einen Großteil dieser Fälle.

Gegen die Urteile kann das Land zum Oberverwaltungsgericht nach Münster ziehen. Landesweit sollen rund 2000 dieser Verfahren anhängig sein.

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