Polizisten prügeln auf betrunkenen Mann ein: Jetzt droht ihnen zehn Jahre Knast!

Von Bernhard Krebs

Köln - Vor dem Landgericht hat zum Start in die neue Woche der Prozess gegen zwei Polizisten begonnen. Die Männer sind wegen Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger und Freiheitsberaubung angeklagt.

Vor Gericht versteckte sich einer der angeklagten Prügel-Polizisten (l.) hinter einer grünen Aktenmappe.  © Oliver Berg/dpa

Die Anklage wirft den 29 und 40 Jahre alten Beamten vor, im Dezember 2024 in Bergheim ohne Rechtfertigung auf einen alkoholisierten 42-Jährigen eingeprügelt zu haben. Von dem Vorfall existiert ein Handy-Video, das kurze Zeit später in den sozialen Medien kursierte.

Anlass für den Einsatz soll laut Anklage eine Auseinandersetzung des 42-Jährigen mit seiner Frau vor der Haustür eines Mehrfamilienhauses gewesen sein.

Bei Eintreffen der Polizei habe sich der Mann über die Polizei aufgeregt. Daraufhin soll der jüngere Beamte ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht haben, ohne dass ein Angriff vorausgegangen sei oder zu erwarten gewesen wäre. 

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Danach habe der 29-Jährige den Mann mit seinem Schlagstock geprügelt und getreten, während der 40-Jährige zweimal mit einem Reizstoff-Gerät auf den Kopf des 42-Jährigen geschlagen habe.

"Infolge des zweiten Schlags explodierte das Reizgas-Spray, wodurch sowohl die Angeklagten als auch der Geschädigte dem Reizgas in erheblichem Maße ausgesetzt wurden", sagte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage.

Auf der Wache hätten die beiden Beamten später gegen den 42-Jährigen eine Anzeige wegen Widerstands angefertigt, "um ihre ungerechtfertigte Gewaltanwendung zu decken", wie es in der Anklage hieß.

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Prügel-Polizist entschuldigt sich vor Gericht bei Opfer

Neben einer Gefängnisstrafe droht den Polizisten auch die Entfernung aus dem Dienst.  © Oliver Berg/dpa

Auch hätten die Polizisten angegeben, der Reizstoff-Behälter sei bei der Fixierung des Geschädigten ohne Fremdeinwirkung explodiert. Die anschließende Ingewahrsamnahme des 42-Jährigen bis zum folgenden Morgen wertet die Staatsanwaltschaft als ungerechtfertigt und somit als Freiheitsberaubung.

Die Angeklagten sagten am Prozesstag, sie seien von einer drohenden Gefahr durch den 42-Jährigen ausgegangen. Detailliert könnten sie sich aber nicht mehr an den Vorfall erinnern.

Der 29-Jährige räumte ein, "wohl unverhältnismäßig" reagiert zu haben. Er entschuldigte sich bei dem 42-Jährigen, der im Zeugenstand aussagte, sich ebenfalls nicht mehr an die Geschehnisse erinnern zu können. 

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Auf Körperverletzung im Amt stehen bis zu zehn Jahre Haft. Ab einer Verurteilung zu einem Jahr Haft droht den Männern zudem die Entfernung aus dem Polizeidienst. Der Prozess ist mit zwei weiteren Verhandlungstagen terminiert. Bereits am Mittwoch wird ein Urteil erwartet.

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