Vater (20) schüttelt fünf Wochen alte Tochter, Säugling stirbt: Urteil gefallen

Köln – Nur fünf Wochen alt wurde die Tochter (†) eines 20 Jahre alten Kölners und seiner damaligen Lebensgefährtin.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 20-Jährigen (M.) in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den 20-Jährigen (M.) in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert.  © Oliver Berg/dpa

Als der Kindsvater im Dezember 2022 alleine auf das Mädchen aufpassen musste, fing es an zu weinen. Weil ein Fläschchen den Säugling nicht beruhigte, schüttelt der Mann das Baby. Zwei Tage später starb es an schweren Hirnschäden in einem Kölner Krankenhaus.

Am Donnerstag verurteilte das Kölner Landgericht den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Haft.

"Fälle, in denen ein Kind zu Tode kommt, sind immer schrecklich. Meist steckt dahinter eine große Tragik", zeigte sich die Richterin in ihrer Urteilsbegründung überzeugt. Die im Saal anwesenden Angehörigen des Angeklagten und der Kindsmutter weinten.

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Ursprünglich war der Heranwachsende wegen Totschlags angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch bis zuletzt festgehalten und eine Verurteilung zu viereinhalb Jahren Haft gefordert.

Das Gericht konnte jedoch nicht zweifelsfrei feststellen, dass der Angeklagte seine Tochter mit Tötungsvorsatz schüttelte.

Angeklagter und Ex-Lebensgefährtin wurden "völlig blauäugig" Eltern

Strafmildernd wertete das Gericht das umfängliche und hochwertige Geständnis des Angeklagten.
Strafmildernd wertete das Gericht das umfängliche und hochwertige Geständnis des Angeklagten.  © Oliver Berg/dpa

Die Kammer habe keinen Anhaltspunkt, "dass dem Angeklagten irgendwann mal bewusst gemacht wurde, dass das Schütteln eines fünf Wochen alten Kindes sehr gefährlich ist", so die Vorsitzende Richterin. "Ich weiß das. Aber ich habe einen anderen Bildungsstand, und ich bin älter."

Der Angeklagte hingegen habe eine Lernbehinderung. Zudem hätten der Deutsche und seine damalige Lebenspartnerin keine Geburtsvorbereitungskurse besucht, Kontakt zu einer Hebamme habe nur einmal bestanden.

"Völlig blauäugig" seien sie Eltern geworden. Was es bedeute, ein Kind zu haben, sei weder vom Angeklagten noch von der Kindsmutter jemals erfasst worden, zeigte sich die Vorsitzende überzeugt.

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Strafmildernd wertete das Gericht das umfängliche und hochwertige Geständnis des Angeklagten. Zunächst hatte der 20-Jährige nach der Tat behauptet, der Säugling sei vom Bett gefallen. Nach der Obduktion des Kinderleichnams hatte die Rechtsmedizin jedoch Anzeige erstattet, weil die tödlichen Verletzungen des Säuglings auf ein Schütteltrauma hindeuteten.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil noch im Saal. Rechtskräftig ist die Entscheidung dennoch nicht. Die Staatsanwaltschaft behielt sich eine Revision vor.

Erstmeldung von 11.54 Uhr, aktualisiert um 16.08 Uhr.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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