Vier Jahre nach Glukose-Vergiftung und Tod einer Schwangeren: Apothekerin muss vor Gericht

Köln - Vier Jahre nach dem Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Kindes durch verunreinigte Glukose kommt eine Apothekerin deshalb vor Gericht.

Eine der drei verdächtigen Apotheken wurde im Zuge der Ermittlungen 2019 geschlossen.
Eine der drei verdächtigen Apotheken wurde im Zuge der Ermittlungen 2019 geschlossen.  © Oliver Berg/dpa

Der Prozess gegen sie beginne am 15. Juni, teilte das Landgericht Köln am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft wirft der Apothekerin versuchten Mord durch Unterlassen vor. Sie soll dem behandelnden Krankenhaus verschwiegen haben, dass eine Lidocainvergiftung in Betracht komme.

Die Verteidiger der Apothekerin haben die Vorwürfe 2020 nach der Anklageerhebung als "vollkommen abwegig" zurückgewiesen. Ihre Mandantin habe sich überhaupt nichts zuschulden kommen lassen, erklärten die Anwälte damals. Es werde sich ihre Unschuld erweisen.

Die 28 Jahre alte Frau hatte 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine Glukosemischung aus einer Kölner Apotheke getrunken. Sie wurde daraufhin bewusstlos, kam ins Krankenhaus und starb dort ebenso wie ihr durch Notkaiserschnitt zur Welt gebrachtes Kind.

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Die Glukosemischung war Teil eines Routinetests auf Diabetes in der Schwangerschaft. Wie sich herausstellte, war das Präparat aber mit dem Betäubungsmittel Lidocainhydrochlorid durchsetzt. Dieses Mittel wurde in der Apotheke nach früheren Angaben der Ermittler in einem sehr ähnlichen Gefäß gelagert wie die Glukose. Deshalb gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nach früheren Angaben von einem Versehen aus.

Eine andere Schwangere, die zwei Tage vorher nur einen Schluck der Lösung getrunken hatte, hatte sich von der Vergiftung erholt.

Frau hätte nach Einschätzung der Justiz gerettet werden können

Der Apothekerin soll der Zusammenhang zu einem bestimmten Zeitpunkt klar geworden sein. Sie habe aber pflichtwidrig Mitteilungen an das Krankenhaus unterlassen, obwohl die vergiftete Frau dadurch vielleicht noch rechtzeitig hätte behandelt und gerettet werden können, so die Darstellung der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte dagegen versichert, die Apothekerin habe das Glukosegefäß der Klinik sofort ausgehändigt, nachdem sie vom Zusammenbruch der Frau erfahren hatte. Hätte sie etwas verheimlichen wollen, hätte sie das Gefäß beseitigen können. Das Gericht betonte am Mittwoch, dass für die Angeklagte bis zu einer rechtmäßigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.

Für den Prozess sind 21 Hauptverhandlungstage bis Ende September angesetzt. Zahlreiche Zeugen und Sachverständige sollen gehört werden.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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