14 Millionen Euro Steuern hinterzogen: Revision des Angeklagten gescheitert!

Magdeburg/Karlsruhe - Ein wegen Steuerhinterziehung von rund 14 Millionen Euro verurteilter Mann ist mit seiner Beschwerde beim Bundesgerichtshof gescheitert.

Das Landgericht Magdeburg hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
Das Landgericht Magdeburg hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 6. Juli 2022 sei als unbegründet verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch zu seinem Beschluss vom 13. Dezember 2023 mit.

Das Landgericht hatte den damals 62 Jahre alten Mann wegen der Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Dem Mann war vorgeworfen worden, zwischen 2013 und 2016 als Teil einer Bande Steuern hinterzogen zu haben.

Beim Finanzamt Staßfurt soll ein Bandenmitglied mithilfe des Mannes in den Umsatzsteuerjahreserklärungen für 2013 und 2014 Mineralöllieferungen nach Polen als steuerbefreite Lieferungen deklariert haben.

Allerdings bestanden keine Voraussetzungen für die Steuerbefreiung.

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