Radfahrer stürzt über Kabelbrücke von Oktoberfest: Gericht urteilt über Schadensersatz

Magdeburg - Kann ein Mann Schadensersatz fordern, weil er mit seinem Fahrrad über eine Kabelbrücke gefahren und gestürzt ist? Über mehrere Monate hinweg hat das Landgericht Magdeburg verhandelt. Jetzt folgte das Urteil.

Das Landgericht Magdeburg musste sich über ein Jahr mit einer Schadenersatzklage eines Radfahrers beschäftigen.
Das Landgericht Magdeburg musste sich über ein Jahr mit einer Schadenersatzklage eines Radfahrers beschäftigen.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Kläger ist ein 33 Jahre alter Mann aus Wedel (Schleswig-Holstein). Am 15. Oktober 2022 sei dieser mit seinem E-Bike auf der Brenneckestraße in Richtung Leipziger Chaussee unterwegs gewesen.

Weil zu dieser Zeit das Oktoberfest stattfand, befand sich auf der Straße eine Kabelbrücke, in der Versorgungsleitungen durchgeführt wurden.

Das Fahrrad habe an dieser Stelle aufgesetzt, weshalb der 33-Jährige dadurch gestürzt sei und sich verletzt haben soll.

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Seiner Auffassung nach wurde auf die Kabelbrücke nicht ausreichend hingewiesen. Die Kabelbrücke konnte er auch deshalb nicht sehen, weil er sich auf eine Dame und zwei Fußgänger konzentrieren musste, die ihm entgegengekommen sein sollen.

Aus diesem Grund reichte er Klage gegen die Veranstalterin des Oktoberfestes ein.

Darin forderte der Radfahrer Schadensersatz in Höhe von 7000 Euro sowie zusätzlich Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro.

Gericht weist Klage ab und gibt Kläger die Schuld

Das Gericht wies die Klage des 33-jährigen Radfahrers ab und gab ihn Schuld am Unfall.
Das Gericht wies die Klage des 33-jährigen Radfahrers ab und gab ihn Schuld am Unfall.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Nach Auffassung des Gerichtes wurde die Kabelbrücke durch die Oktoberfest-Veranstalterin ordnungsgemäß verlegt und sei außerdem für Radfahrer erkennbar gewesen.

Deshalb wies das Landgericht Magdeburg die Klage des Mannes ab.

Weiterhin wurde dem 33-Jährigen Eigenverschulden an dem Unfall gegeben. Hätte er sich nicht von den Personen ablenken lassen und eher auf die Straße konzentriert, wäre er nicht gestürzt. Nach seinen eigenen Angaben habe ihn dabei keiner die Sicht auf das Hindernis versperrt.

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Ebenfalls wird von dem Landgericht die Geschwindigkeit des Klägers kritisiert. Dieser gab selbst an, mit 23 bis 25 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen zu sein.

Gegen das Urteil hat der Radfahrer Berufung eingelegt. Der Fall landet nun in der nächsten Instanz beim Oberlandesgericht Naumburg.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

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