Zoff um Ast: Radler verklagt Stadt Magdeburg nach schwerem Sturz

Magdeburg - Das Landgericht in Magdeburg musste sich mit der Klage eines Bürgers gegen die Stadt beschäftigen und hat jetzt geurteilt.

Der Radfahrer (66) sieht nach seinem Sturz die Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Magdeburg verletzt. (Symbolfoto)  © 123RF/sergeycherevko

Im Oktober des vergangenen Jahres befuhr ein 66-jähriger Magdeburger zusammen mit seiner Frau den Radweg entlang der Luisenthaler Straße.

In der Nähe des Parkplatzes an der Alten Elbe sei er mit dem Lenker seines Fahrrades gegen einen aus der Hecke herausgebrochenen Ast gestoßen, so seine Klagebegründung.

Den Ast habe er nicht erkennen können, teilte er mit. Weil sich das Gehölz an der Lenkstange verfangen hatte, sei er kopfüber vom Rad auf den geteerten Boden gestürzt.

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Trotz des Tragens eines Fahrradhelms habe er Brüche und eine Platzwunde am Kopf davongetragen. Zudem seien der Helm, eine Uhr und Kleidungsstücke beschädigt worden.

Der 66-Jährige war der Meinung, dass die Stadt Magdeburg ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Zuvor hätten dort Schnittarbeiten einer beauftragten Firma an den Hecken stattgefunden.

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Richter gibt Radfahrer die Schuld

Ein aus einer Hecke herausragender Ast sorgte für ein Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Magdeburg. (Symbolfoto)  © Michael Brandt/dpa

Das Landgericht hat die Klage des Magdeburgers abgewiesen. Es stellte klar, dass die Stadt wegen der geringen Verkehrswichtigkeit der Luisenthaler Straße nicht verpflichtet werden kann, zu kontrollieren, ob die Schnittarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

Viel eher sollte sich die Stadt darauf verlassen können, dass die Arbeiten durch das spezialisierte Unternehmen fachgerecht ausgeführt werden.

Zudem hätte der Radfahrer so fahren müssen, dass er notfalls vor unerwarteten Gegenständen bremsen und anhalten könne.

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Laut Meinung des urteilenden Richters hätte der Unfall ebenfalls vermieden werden können, wenn der Radler mehr Abstand zur Hecke eingehalten hätte. Denn nach Aussagen des Geschädigten ragte der Ast nur in den Radweg hinein, nicht jedoch über die gesamte Fahrbahn.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Kläger bleibt nun etwa ein Monat, um vor dem Oberlandesgericht Naumburg Berufung einzulegen.

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