Falsche Goldbarren vertickt: Lange Haftstrafe für 28-jährigen Verkäufer

Osnabrück - Nach dem Verkauf falscher Goldbarren über eine Internet-Plattform ist ein 28-Jähriger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert, da die Goldbarren in dem Inserat als "plated", also beschichtet, bezeichnet wurden. (Symbolbild)
Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert, da die Goldbarren in dem Inserat als "plated", also beschichtet, bezeichnet wurden. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Der Mann aus Schortens (Landkreis Friesland) hatte sich wegen Betrugs vor dem Landgericht Osnabrück verantworten müssen. In die Strafe seien vorige Urteile des Landgerichts Oldenburg eingeflossen, teilte das Osnabrücker Gericht am Donnerstag mit.

Dabei ging es auch um Betrug mit Falschgold.

In dem neuen Fall soll er laut Anklage 53 Goldbarren-Imitate für 76.580 Euro an einen Dortmunder verkauft haben, obwohl ihm bewusst war, dass es sich um Falsifikate handelte.

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Die Verteidigung hatte für einen Freispruch plädiert, da die Goldbarren in dem Inserat als "plated", also beschichtet, bezeichnet wurden. Der Käufer hätte bemerken müssen, dass sie nur mit Gold ummantelt waren.

Dieser Argumentation widersprachen die Richter. Mit der Formulierung und im Gesamteindruck der Annonce im Jahr 2020 sei bei dem Käufer der Eindruck erweckt worden, dass es sich um echte Goldbarren handele. Hierauf sei es dem Angeklagten auch angekommen.

Zudem habe der Preis nur geringfügig unter dem damaligen Goldpreis gelegen. Die vermeintlichen Goldbarren wurden auf einem Parkplatz übergeben.

Das Urteil, das bereits am Mittwoch gesprochen wurde, ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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