Junger Mann nach Sex-Attacke auf Joggerin verurteilt: Richterin mit unheilvoller Prognose

Bonn – Wegen eines schweren sexuellen Übergriffs auf eine Joggerin (40) hat das Landgericht Bonn am heutigen Freitag einen Angeklagten (22) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Am Bonner Landgericht ist das Urteil gegen den 22-jährigen Angeklagten gefallen. (Archivfoto)
Am Bonner Landgericht ist das Urteil gegen den 22-jährigen Angeklagten gefallen. (Archivfoto)  © Oliver Berg/dpa

Der 22-Jährige wurde unmittelbar nach dem Urteil in eine psychiatrische Klinik gebracht.

Die Strafkammer hält den Mann, der an Schizophrenie leidet und seit seinem zweiten Lebensjahr psychiatrisch betreut wird, für ausgesprochen gefährlich. Sollte er nicht behandelt werden, sei nicht auszuschließen, dass er erneut eine solche Tat begeht, so die Richter.

Laut Urteil hatte der Angeklagte die Joggerin im April 2023 an einem Waldrand bei Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) zu Boden geworfen und versucht, sie zu vergewaltigen.

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Der 40-Jährigen gelang es jedoch, per Handy ihren Mann anzurufen. Dieser raste mit einem Motorrad zum Tatort, überwältigte den Angeklagten und hielt ihn fest, bis die Polizei kam.

Der Täter hat sich verpflichtet, dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Wichtiges Beweismittel in dem Prozess war neben der Zeugenaussage der Läuferin und ihres Mannes eine Lauf-App, die den Überfall aufgezeichnet hatte.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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