Nach Prügelei mit zwei Oberkommissaren: Kein Freispruch mehr für Maskenverweigerin!

Bonn - In einem drei Jahre zurückliegenden Fall von Maskenverweigerung, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, hat das Bonner Landgericht eine 33-Jährige aus Troisdorf zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Die Frau hatte im Mai 2020 mit ihrem Lebensgefährten (38) und ihrem Bruder (41) in einem Supermarkt gegen die damals angeordnete Maskenpflicht protestiert. (Symbolbild)
Die Frau hatte im Mai 2020 mit ihrem Lebensgefährten (38) und ihrem Bruder (41) in einem Supermarkt gegen die damals angeordnete Maskenpflicht protestiert. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Die Frau wurde am Freitag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zum Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung schuldig gesprochen. Als Bewährungsauflage muss sie 50 Sozialstunden ableisten.

Die Angeklagte hatte im Mai 2020 mit ihrem Lebensgefährten (38) und ihrem Bruder (41) in einem Troisdorfer Supermarkt gegen die wegen der Corona-Pandemie angeordnete Maskenpflicht protestiert.

Als die Polizei erschien und einen Platzverweis erteilte, kam es zu einer Prügelei mit zwei Oberkommissaren, die dabei schwer verletzt wurden.

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Der 38-Jährige hatte die Aktion mit einer Bodycam gefilmt und die Bilder im Internet hochgeladen.

Bundesgerichtshof war nicht von Unschuld der Angeklagten überzeugt

Das Bonner Landgericht verurteilte die 33-Jährige am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.
Das Bonner Landgericht verurteilte die 33-Jährige am Freitag zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.  © Oliver Berg/dpa

Während der 38-Jährige 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden war, erhielt der 41-Jährige eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.

Das Verfahren gegen die 33-Jährige war damals zunächst ausgesetzt worden, weil sie kurz vor der Hauptverhandlung ihr drittes Kind geboren hatte. Im Juli 2022 wurde sie in einem Prozess vor dem Bonner Landgericht dann freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof jedoch verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück, weil er von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt war.

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Dem schlossen sich die Bonner Richter mit ihrem Urteil vom Freitag an.

Titelfoto: Bildmontage: Sven Hoppe/dpa, Oliver Berg/dpa

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