Rentner (67) behält E-Scooter ein und verlangt 35 Euro von Vermietung - Gericht spricht Urteil

Düsseldorf - Wer sich über einen achtlos abgestellten Mietroller vor seiner Garage ärgert, darf diesen nicht einfach einbehalten und für seine Herausgabe Geld verlangen.

E-Scooter landen immer wieder leer am Straßenrand und müssen in der Nacht aufwendig eingesammelt werden.
E-Scooter landen immer wieder leer am Straßenrand und müssen in der Nacht aufwendig eingesammelt werden.  © Bernd von Jutrczenka/dpa

Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht am heutigen Donnerstag einem Rentner klargemacht.

Der 67-Jährige hatte dem Unternehmen, das die E-Roller vermietet, einen Brief geschrieben und für die Herausgabe 35 Euro verlangt.

Statt des Geldes hatte er aber eine Strafanzeige kassiert und eine Verwarnung des Amtsgerichts samt Androhung von 3000 Euro Geldstrafe wegen versuchter Nötigung erhalten (Az.: 126 Cs 248/22).

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Der 67-Jährige hatte sich geärgert, weil der Roller seine Garage
blockiert hatte.

"Ich hatte ja auch Kosten und Aufwand", rechtfertigte er sich als Angeklagter vor Gericht.

"Ich musste den Roller auf eine Sackkarre laden", der wiege immerhin 25 Kilogramm. Außerdem habe er den Brief geschrieben.

Er hätte den Roller einfach versetzen können, sagte dagegen der Richter. Auf dessen Anraten zog der 67-Jährige seinen Einspruch gegen die per Strafbefehl ergangene Verwarnung zurück.

Als Auflage muss er nun 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Titelfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

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