Pfleger tötet Patienten mit Beruhigungsmittel - so hoch fällt seine Strafe aus!

Mönchengladbach - Nach dem Tod eines Patienten wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel hat das Landgericht Mönchengladbach einen examinierten Pfleger zu einer Haftstrafe verurteilt. Der 64 Jahre alte Deutsche erhielt wegen Totschlags in einem minder schweren Fall eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den 64-jährigen Pfleger wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den 64-jährigen Pfleger wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.  © Marius Becker/dpa

Im Prozess hatte der Angeklagte eingeräumt, dass er dem sehr unruhigen Patienten eine höhere Dosis Beruhigungsmittel als verordnet gegeben habe. Den Tod des Patienten habe er nie gewollt. Er habe sich auch keine Gedanken über die Folgen einer Überdosierung gemacht.

Der 55 Jahre alte Patient war im April 2018 tot im Bett der psychiatrischen Klinik in Viersen entdeckt worden. Eine Untersuchung ergab als Todesursache eine erhebliche Vergiftung mit dem Beruhigungsmittel.

Das Gericht befand, der Angeklagte sei mit der Betreuung des 55-Jährigen überfordert gewesen. Der Patient habe ihn beschimpft und bedroht sowie auf den Boden uriniert.

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Die Anklage hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung wollte eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren erreichen und will nun in Revision gehen.

Der 64-Jährige war mehr als 20 Jahre in der Klinik beschäftigt. Er wurde eine Woche nach dem Tod des Patienten entlassen.

Titelfoto: Marius Becker/dpa

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