Urteil fix! War Rauswurf von Polizeianwärtern nach Nazi- und Chat-Eklat legitim?

Düsseldorf - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Entlassung zweier Polizeianwärter nach rechtsextremen Äußerungen als gerechtfertigt bestätigt.

Zwei Kommissaranwärter sollen in WhatsApp-Chatgruppen rassistische und antisemitische Chat-Nachrichten verschickt haben.
Zwei Kommissaranwärter sollen in WhatsApp-Chatgruppen rassistische und antisemitische Chat-Nachrichten verschickt haben.  © Martin Gerten/dpa

Durch das Verschicken von Hitler-Bildern mit entsprechenden Text-Zusätzen habe ein 26-jähriger Kommissaranwärter den Nationalsozialismus verharmlost, befand das Gericht. Damit sei er für den Polizeidienst charakterlich nicht geeignet.

Vergeblich argumentierte der Mann am Dienstag, er habe sich doch während seiner dreijährigen Ausbildung ansonsten unauffällig verhalten. "Das ist eine Selbstverständlichkeit", sagte der Richter.

Auch ein 21-jähriger Polizeianwärter aus Duisburg darf sich vom Polizeiberuf verabschieden, wenn das Urteil Bestand hat: Seine antisemitischen und rassistischen Chat-Beiträge seien stark menschenverachtend, attestierte ihm das Gericht.

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Vergeblich hatte der Kläger argumentiert, er sei zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen und damit minderjährig.

An Staatsdiener dürften höhere Ansprüche gestellt werden

Laut dem Urteil des Gerichts waren die von den Polizeipräsidien Düsseldorf und Duisburg verfügten Entlassungen durchaus gerechtfertigt.
Laut dem Urteil des Gerichts waren die von den Polizeipräsidien Düsseldorf und Duisburg verfügten Entlassungen durchaus gerechtfertigt.  © David Young/dpa

Als Jugendsünde wollte das Gericht seine Posts aber nicht durchgehen lassen: Derart menschenverachtende Beiträge seien ein Zeichen von Charakterschwäche.

An Staatsdiener dürften höhere Ansprüche gestellt werden. Die von den Polizeipräsidien Düsseldorf und Duisburg verfügten Entlassungen seien gerechtfertigt gewesen.

Die beiden Männer hatten in WhatsApp-Chatgruppen von Polizisten einschlägige Chat-Nachrichten verschickt.

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So hatte der 21-jährige Kläger in Chats mit anderen Polizeischülern unter anderem ein Ortsschild mit dem Zusatz "Juden werden hier nicht bedient" gepostet.

Er werde seinen beiden Mandanten raten, in Berufung zu gehen, kündigte deren Anwalt an.

Titelfoto: David Young/dpa

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