Zwei Gleisarbeiter von Intercity-Zug getötet: Wie konnte es zu dem Unglück kommen?

Von Jonas-Erik Schmidt

Brühl/Hürth - Es war ein Frühlingstag, der in einer Katastrophe endete: Am 4. Mai 2023 fährt ein Intercity-Zug durch das südliche Umland von Köln - und trifft auf eine Gruppe Arbeiter, die gerade an den Schienen hantieren.

Zwei Gleisarbeiter wurden am 4. Mai 2023 in Hürth bei Köln durch die Kollision mit einem Intercity-Zug getötet.  © Mirko Wolf/TNN/dpa

Mehrere können im letzten Augenblick noch zur Seite springen. Zwei von ihnen - 27 und 31 Jahre alt - schaffen es nicht. Sie werden von dem Zug erfasst und sind sofort tot.

Mehr als zwei Jahre später beginnt am Dienstag (1. Juli) nun in Brühl der Prozess, der sich mit der Frage beschäftigt, wie es zu dem verheerenden Unglück in Hürth kommen konnte.

Die Staatsanwaltschaft hat einen 54-Jährigen angeklagt, dem sie schwere Versäumnisse bei der Absicherung der Arbeiter vorwirft. Durch Fahrlässigkeit habe der Deutsche den Tod von zwei Menschen verursacht.

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Der Anklage zufolge sollten am Unglückstag auf der Bahnstrecke sogenannte Handstopfarbeiten an den Gleisen erledigt werden. Mit der Ausführung sei ein Tiefbauunternehmen beauftragt gewesen.

Für die Sicherungsmaßnahmen war demnach eine Sicherungsgesellschaft zuständig - und für diese sei der 54-Jährige im Einsatz gewesen. Er habe die Verantwortung für die Sicherungsmaßnahmen getragen.

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Was am Unglückstag geplant war – und was schieflief

Notfallseelsorger kümmerten sich nach dem Unglück um die Angehörigen.  © Henning Kaiser/dpa

Wie diese auszusehen hatten, war nach Einschätzung der Ermittler eigentlich klar geregelt. Ein entsprechender Plan sah unter anderem vor, das Gleis an der Arbeitsstelle zu sperren.

Für ein Nachbargleis, das nicht gesperrt werden sollte, seien Sicherungsposten vorgesehen gewesen, die die Arbeiter bei herannahenden Zügen mit akustischen Signalen hätten warnen sollen.

Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der 54-Jährige gegen die Vorgaben verstieß. Zum einen habe er grünes Licht für die Arbeiten gegeben - obwohl die Sperrung des Gleises noch gar nicht bestätigt gewesen sei. Darüber hinaus habe er die Sicherungsposten nicht vorschriftsmäßig eingewiesen.

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Eine sogenannte ATWS-Anlage, mit der man Warnsignale hätte abgeben können, habe er ihnen ebenfalls nicht ausgehändigt. Stattdessen soll sich das System - so der Vorwurf - noch in seinem Auto befunden haben.

Der Intercity-Zug war mit rund 160 km/h unterwegs, bevor in der Not noch eine Schnellbremsung eingeleitet wurde. Trotzdem kam es zum Zusammenstoß.

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