Gericht prüft: Stehen der CDU Sonderbeiträge von Bürgermeistern zu?

Karlsruhe/Burgenlandkreis - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft am Dienstag (12 Uhr), ob eine Partei Sonderbeiträge von einem ehrenamtlichen Bürgermeister kassieren darf.

Der BGH verhandelt am Dienstag rund um die Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Ex-Bürgermeisters.
Der BGH verhandelt am Dienstag rund um die Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Ex-Bürgermeisters.  © Uli Deck/dpa

Konkret geht es in dem Fall um den CDU-Kreisverband Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt, der von dem früheren ehrenamtlichen Rathauschef der Gemeinde Finneland einen Teil seiner damals erhaltenen monatlichen Aufwandsentschädigung beansprucht.

Der Ex-Bürgermeister hatte die Zahlung dieses Sonderbeitrages in Höhe von insgesamt gut 740 Euro verweigert. Er macht geltend, dass er seinerzeit gar nicht als Kandidat seiner Partei angetreten und ohne CDU-Unterstützung ins Amt gekommen war. Außerdem seien die in der Satzung geregelten Amts- und Mandatsbeiträge freiwillig und nicht einklagbar.

In den Vorinstanzen war er jedoch unterlegen. Sowohl das zuständige Amts- wie auch Landgericht hatten befunden, dass dem Kreisverband das Geld laut Landessatzung der CDU Sachsen-Anhalt zusteht.

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Dort ist geregelt, dass ehrenamtliche Bürgermeister neben ihrem normalen Partei-Mitgliedsbeitrag einen bestimmten Anteil ihrer Aufwandsentschädigung für das Amt an den Kreisverband abgeben müssen.

Der Ex-Rathauschef, lange Jahre CDU-Mitglied und vor einigen Jahren wegen des Rechstreites aus der Partei ausgetreten, will das nicht hinnehmen und legte Revision vor dem BGH ein.

Ob ein Urteil am selben Tag fällt, ist offen.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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