Nach Schüssen auf Islamisches Kulturcenter in Halle: Anklage gegen 56-Jährigen erhoben

Halle (Saale) - Im Januar 2022 feuerte ein Mann mit einem Luftgewehr auf das Islamische Kulturcenter in Halle. Jetzt wurde Anklage gegen den 56-Jährigen erhoben.

Glücklicherweise wurde bei der Tat niemand verletzt, die Fassade des Islamischen Kulturcenters in Halle wurde allerdings beschädigt.
Glücklicherweise wurde bei der Tat niemand verletzt, die Fassade des Islamischen Kulturcenters in Halle wurde allerdings beschädigt.  © Tobias Junghannß

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wird dem Hallenser versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Er soll am 23. Januar 2022 aus dem geöffneten Fenster seiner Wohnung mehrere "Probeschüsse" auf das gegenüberliegende Islamische Kulturcenter abgegeben haben. Die Behörde ist der Ansicht, dass der damals 55-Jährige dabei "das Risiko der Verletzung von Personen und der Beschädigung von Sachen erkannt und in Kauf genommen" habe.

Verletzt wurde bei der Tat glücklicherweise niemand, dennoch saß der Schock bei den ungefähr 100 im beschossenen Gebäude anwesenden Menschen tief.

Prozess gegen Höcke beginnt: Hunderte demonstrieren vor Gericht
Gerichtsprozesse Sachsen-Anhalt Prozess gegen Höcke beginnt: Hunderte demonstrieren vor Gericht

Der Staatsschutz übernahm schnell die Ermittlungen, konnte inzwischen aber eine politische Motivation hinter den Schüssen ausschließen.

Die Ermittlungen zeigten, dass der 55-Jährige die Diabolo-Langwaffe erst kurz vor der Tat erworben hatte. Zudem wurde bei ihm eine Gasdruckpistole aufgefunden und sichergestellt.

Die Schüsse gab der 56-Jährige aus einem Plattenbau gegenüber des Zentrums ab.
Die Schüsse gab der 56-Jährige aus einem Plattenbau gegenüber des Zentrums ab.  © Tobias Junghannß

Am Dienstag wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass der bestehende Tatverdacht keine Vorverurteilung bedeute, nach wie vor gelte in dem Fall die Unschuldsvermutung. Jetzt muss das Amtsgericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Titelfoto: Tobias Junghannß

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Sachsen-Anhalt: