Jugendamt in Sachsen-Anhalt leitet mehr Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung ein

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Von Sabrina Gorges

Halle - Elterliches Versagen, Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch: Sachsen-Anhalts Jugendämter haben 2025 mehr Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet als 2024.

In 981 Fällen stellten die Jugendämter eine akute Kindeswohlgefährdung fest. (Symbolbild)
In 981 Fällen stellten die Jugendämter eine akute Kindeswohlgefährdung fest. (Symbolbild)  © Annette Riedl/dpa

Konkret meldeten die Ämter im vergangenen Jahr 7407 Verfahren und damit 947 mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Landesamt miteilte.

Die Behörden prüfen in diesen Fällen, ob Gefahr besteht und ein Eingreifen zum Schutz des Kindes notwendig wird.

In 981 Fällen stellten die Jugendämter eine akute Kindeswohlgefährdung fest – 17 Fälle weniger als im Jahr 2024. 877 Verfahren ergaben eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung, was bedeutet, dass eine Gefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.

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Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf, wurde demnach in 3325 Fällen festgestellt.

Halle und Magdeburg bei Verfahren vorn

Die meisten Verfahren wurden 2025 wie auch in den Vorjahren in Halle eingeleitet (1910 Fälle), gefolgt von Magdeburg (1380 Fälle) und dem Landkreis Mansfeld-Südharz (629 Fälle), wie es hieß.

Initiatoren der Gefährdungseinschätzungen sind meistens Polizei und Justiz (2272 Fälle), anonym (1235 Fälle), die Schule (650 Fälle) sowie Bekannte oder Nachbarn (561 Fälle).

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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