Landesregierung bringt Änderung auf den Weg: So lange dürfen Richter in NRW künftig arbeiten

Von Frank Christiansen

Düsseldorf - Richter in Nordrhein-Westfalen sollen künftig bis zu ihrem 69. Geburtstag arbeiten dürfen, wenn sie das wollen.

Richter in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig bis zu ihrem 69. Geburtstag arbeiten. (Symbolfoto)  © Guido Kirchner/dpa

Die Landesregierung beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun in den Landtag eingebracht wird.

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (56, Grüne) sagte, langjährige Richterinnen und Richter verfügten über wertvolle Erfahrung und Kompetenz.

Mit der freiwilligen Verlängerung werde der Justiz mehr Flexibilität ermöglicht.

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Bisher endet die Dienstzeit mit 67 Jahren, eine freiwillige Verlängerung ist Richtern in NRW, im Gegensatz zu sieben anderen Bundesländern, bislang nicht möglich.

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Der Landtag hatte die Landesregierung Anfang Juli beauftragt, eine entsprechende Änderung des Landesrichtergesetzes vorzulegen.

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