Luxus-Schmuggel aufgeflogen! Zoll kontrolliert Studentin (22) und landet Volltreffer

Düsseldorf - Eine Studentin (22) hat am Düsseldorfer Flughafen versucht, Luxus-Waren im Wert von mehreren Zehntausend Euro an den Zollbeamten vorbeizuschmuggeln. Nun wurde ein Strafverfahren gegen die junge Frau eingeleitet.

Die Studentin (22) wollte den Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen - und das mit Luxus-Artikeln im Wert von knapp 74.000 Euro im Gepäck. (Archivbild)
Die Studentin (22) wollte den Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen - und das mit Luxus-Artikeln im Wert von knapp 74.000 Euro im Gepäck. (Archivbild)  © Christian Charisius dpa/lno

Wie das Hauptzollamt Düsseldorf am Dienstag berichtete, war die 22-jährige Dortmunderin bereits am 15. Oktober aus Dubai am Flughafen gelandet.

Sie wollte den Zollbereich anschließend durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen.

Daraus wurde vorerst jedoch nichts, denn die Zöllner wurden auf die Frau aufmerksam, baten sie zur Kontrolle - und landeten prompt einen Volltreffer!

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So entdeckten sie im Handgepäck der Studentin nicht nur einen Goldring im Wert von knapp 5000 Euro, sondern auch vier Handtaschen im Wert von 2800, 7500, 10.000 und 13.000 Euro.

Das war allerdings noch nicht alles, denn an den Handgelenken trug die 22-Jährige neben einem 8500 Euro teuren Armreif auch noch eine luxuriöse Uhr im Wert von knapp 27.000 Euro!

Wie die Dortmunderin gegenüber den Beamten erklärte, seien ihr die Luxus-Artikel im Gesamtwert von knapp 74.000 Euro angeblich geschenkt worden. Weitere Angaben zum Sachverhalt machte sie nicht.

Zoll stellt klar: Auch Geschenke müssen angemeldet werden

"Selbst wenn es sich tatsächlich um Geschenke handeln sollte, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden, sobald die Freimenge von 430 Euro überschritten wurde", erklärte Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf. "Die Waren hätte die Reisende dann zwar versteuern müssen, ein Strafverfahren wäre ihr aber erspart geblieben."

Die 22-Jährige muss nun die Konsequenzen der Aktion tragen: Der Zoll leitete eigenen Angaben zufolge nicht nur ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gegen sie ein, auch die "Geschenke" wurden bis Abschluss des Verfahrens sichergestellt.

Titelfoto: Christian Charisius dpa/lno

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