Nach Spionage-Skandal: Festnahme in Geretsried sorgt für Verunsicherung im Ort

❤️️
😂️
😱️
🔥️
😥️
👏️

Von Frederick Mersi

Geretsried - Nach der Festnahme eines ehemaligen BND-Mitarbeiters wegen Spionageverdachts im oberbayerischen Geretsried ist die Betroffenheit bei den Menschen im Ort spürbar.

Manfred D. (M.), ein ehemaliger Büroleiter eines früheren BND-Präsidenten, soll wichtige Informationen gewinnbringend verwertet haben.
Manfred D. (M.), ein ehemaliger Büroleiter eines früheren BND-Präsidenten, soll wichtige Informationen gewinnbringend verwertet haben.  © Rene Priebe/René Priebe/dpa

"Ich kann gut nachvollziehen, dass eine solche Festnahme in der eigenen Nachbarschaft verunsichert", sagte Bürgermeister Patrik Kohlert (Geretsrieder Liste) der Deutschen Presse-Agentur. "Geretsried ist ein Ort, an dem viele Menschen einander kennen. Insofern ist es für viele Menschen sehr belastend."

Der ehemalige Büroleiter von Ex-BND-Präsident August Hanning (80), Manfred D., sitzt nach seiner Festnahme in Geretsried inzwischen in Untersuchungshaft.

Die Stadt mit gut 26.000 Einwohnern liegt im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, etwa eine halbe Autostunde entfernt vom Pullacher Standort des Bundesnachrichtendienstes (BND).

Sachsen und Thüringen machen Druck: Härtere Strafen für jugendliche Terror-Täter
Justiz Sachsen und Thüringen machen Druck: Härtere Strafen für jugendliche Terror-Täter

Der heute zweitgrößte Standort des Geheimdienstes fungierte früher als Zentrale, heute sind dort noch rund 1000 Mitarbeiter tätig.

Ex-Büroleiter von ehemaligem BND-Präsidenten in U-Haft

Ein Ermittlungsrichter des BGH erließ am Dienstagnachmittag Haftbefehl wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung. 

Hanning und Manfred D. sollen laut Bundesanwaltschaft vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend verwertet haben. 

Trifft das zu, hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise mindestens zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten gedacht waren.

Titelfoto: Rene Priebe/René Priebe/dpa

Mehr zum Thema Justiz: