90-Jähriger begibt sich beim Pflücken von Beeren in akute Gefahr - Zeuge handelt sofort

Velbert - Das hätte auch ganz anders ausgehen können! In Velbert (Kreis Mettmann) hat ein 90-Jähriger sich beim Pflücken von Beeren in akute Gefahr begeben. Ein Zeuge wurde auf die Szene aufmerksam und alarmierte die Polizei.

Der Rentner hatte entlang der Gleise Beeren gepflückt - ein Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei. (Symbolbild)
Der Rentner hatte entlang der Gleise Beeren gepflückt - ein Zeuge alarmierte daraufhin die Polizei. (Symbolbild)  © Jens Büttner/dpa

Wie ein Sprecher der Beamten am Donnerstag schilderte, hatte sich der couragierte Zeuge am frühen Mittwochabend gegen 17.45 Uhr bei der Polizei gemeldet, nachdem er einen Senior beobachtet hatte, der auf den Bahngleisen entlang der Vogteier Straße in Langenberg unterwegs war.

Der Rentner sei mittig auf dem Gleisbett in Richtung Neviges gelaufen, woraufhin die Beamten sofort den Bahnverkehr an der Strecke stoppen ließen und nach dem Senior fahndeten.

Vor Ort trafen sie schließlich den 90-Jährigen an, der sich noch immer im Gleisbett befand und gegenüber den Ordnungshütern erklärte, die Gleise über einen Zaun betreten zu haben, um Beeren zu pflücken.

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Die leichtsinnige Aktion hat nun Konsequenzen für den Mann, denn die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.

Polizei warnt eindringlich vor Betreten der Gleise!

Vorbeifahrende Züge nähern sich fast lautlos - das Betreten von Gleisen ist daher immer mit großer Gefahr verbunden!
Vorbeifahrende Züge nähern sich fast lautlos - das Betreten von Gleisen ist daher immer mit großer Gefahr verbunden!  © Jens Büttner/dpa

Den Vorfall nahm die Polizei außerdem zum Anlass, noch einmal ausdrücklich vor den Gefahren beim Betreten des Gleisbetts zu warnen!

"Vorbeifahrende Züge nähern sich fast lautlos und sind somit kaum vorab wahrnehmbar. Zudem können sie eine starke Sogwirkung verursachen, die für Fußgänger lebensgefährlich sein kann", schilderte der Polizeisprecher.

Auch außerplanmäßig würden die Gleisanlagen von Zügen genutzt, gaben die Beamten zu bedenken. Außerdem haben Züge einen langen Bremsweg und können Hindernissen nicht ausweichen.

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Ebenfalls nicht außer Acht zu lassen: In den genannten Fällen behält sich die betroffene Bahngesellschaft zusätzlich Schadensansprüche vor, wie die Polizei abschließend erklärte.

Der Leichtsinn könnte also auch noch richtig teuer werden!

Titelfoto: Jens Büttner/dpa

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