Betrunkener pöbelt und randaliert im Zug: ICE muss umgeleitet werden

Stendal - Weil ein Mann in einem ICE von Hamburg nach Berlin randalierte und Passagiere sowie Angestellte beleidigte, musste der Zug einen Sonderhalt einlegen.

Der 44-Jährige randalierte nicht nur im ICE, sondern auch auf der Polizeiwache. Er wurde zum Ausnüchtern nach Magdeburg gebracht. (Symbolbild)
Der 44-Jährige randalierte nicht nur im ICE, sondern auch auf der Polizeiwache. Er wurde zum Ausnüchtern nach Magdeburg gebracht. (Symbolbild)  © Arne Dedert/dpa

Am Donnerstagabend erreichte die Bundespolizei Magdeburg gegen 21.30 Uhr eine Nachricht, dass ein betrunkener Mann in einem ICE randalierte. Der Schnellzug war von Hamburg nach Berlin unterwegs.

Der Zugführer sah daraufhin von seiner ursprünglichen Route ab und steuerte deshalb für einen Sonderhalt den Bahnhof Stendal (Sachsen-Anhalt) an.

Dort angekommen wurde der 44-jährige Randalierer aus dem Zug geschmissen. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei setzten diesen Wunsch der Bahnmitarbeiter um.

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Auf der Polizeiwache wurde der Mann kontrolliert. Dort wies er sich aus, was bei einem vorherigen Versuch am Bahnhof nicht möglich war.

In der Dienststelle der Polizei kippte die Stimmung des Betrunkenen. Er fing an zu schreien und beleidigte die Beamten. Doch damit nicht genug. Der Mann warf mit Stühlen um sich, schlug gegen Scheiben und löste den Feueralarm aus.

Bei seinen Randalen verletzte er sich an den Händen, wie ein hinzugerufener Notarzt feststellte.

Alle Ausnüchterungszellen belegt: Randalierer muss nach Magdeburg fahren

Weil in Stendal alle Plätze für eine Ausnüchterung belegt waren, brachten ihn die Einsatzkräfte zum Bundespolizeirevier nach Magdeburg.

Der große Schreck kam für den Mann allerdings, nachdem er sich wieder beruhigt hatte. Ihm wurde eine Strafanzeige mit einer längeren Liste von Vorwürfen ausgehändigt.

Er muss sich nun wegen Widerstandes gegen und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Beeinträchtigung von Warn- oder Verbotszeichen, Beleidigung, Sachbeschädigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel verantworten.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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