Ehefrau hatte Flugzeug-Crew um Hilfe gebeten: Betrunkener Niederländer fordert Polizisten zum Kampf heraus
Köln - Nächster Gewaltvorfall an einem großen deutschen Flughafen: Nachdem ein Estländer Anfang September einen Servicemitarbeiter am Berliner Flughafen (BER) schwer verletzt hat, war ein betrunkener Niederländer (22) am Kölner Flughafen derart aggressiv, dass er Einsatzkräfte der Bundespolizei zum Kampf herausforderte.
Wie die Bundespolizei NRW am Dienstag mitteilte, wollte der 22-Jährige am frühen Montagmorgen mit seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Kind mit der Billig-Airline WizzAir nach Bukarest fliegen.
Kurz vor Start der Maschine sei er demnach aber so aggressiv gewesen, dass die Frau die Crew um Hilfe gebeten habe. Weil das aber erfolglos blieb, schloss der Pilot den Mann vom Flug aus, erklärte ein Sprecher der Behörde.
Dennoch habe sich der Niederländer geweigert, den Flieger zu verlassen. Daher seien Beamte der Bundespolizei hinzugezogen worden, die ihn aus dem Flugzeug begleiteten und zur Wache brachten, so der Sprecher. Seine Ehefrau samt dem minderjährigen Kind setzten ihre Reise nach Rumänien indes alleine fort.
Gegen 2.15 Uhr, nachdem alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte der Verdächtige schließlich aus der Wache entlassen werden. Nur etwa 45 Minuten später trafen die Einsatzkräfte ihn jedoch erneut an, da er sich im Vorraum der Gepäckermittlung zum Schlafen hingelegt hatte.
Als die Beamten den Mann schließlich vom Flughafengelände eskortieren wollten, eskalierte die Situation zunehmend: Der Mann sei immer aggressiver geworden und habe zwischenzeitlich sogar die Beamten zu einem Kampf herausgefordert, berichtete der Sprecher.
Betrunkener Niederländer muss Rausch in Polizeizelle ausschlafen
Um die Situation zu beruhigen, wurde der Betrunkene schließlich gefesselt und in den Gewahrsam des Polizeipräsidiums Köln gebracht, um dort seinen Rausch auszuschlafen.
Auf ihn kommt nun neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Luftsicherheitsgesetz auch noch eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu.
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