Grusel-Phänomen "Cat in the Hat" erreicht Thüringen: Dazu rät die Polizei

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Von David Hutzler

Erfurt - Videos von Menschen in gruseligen Katzenkostümen kursieren seit Wochen im Netz. In Thüringen gibt es auch einige reale Fälle. Was die Polizei dazu sagt.

Der gruselige Trend ist an eine Kinderbuch-Figur angelehnt.
Der gruselige Trend ist an eine Kinderbuch-Figur angelehnt.  © Bildmontage: KATIE FLORES / AFP, Rolf Vennenbernd/dpa

In Gera und Breitungen seien jeweils Begegnungen mit Personen im Katzenkostüm gemeldet worden, teilte die Landespolizeidirektion mit. Sie seien strafrechtlich aber nicht relevant gewesen. Online seien noch keine Fälle mit Bezug zu Thüringen bekannt geworden.

In sozialen Medien kursieren seit mehreren Wochen Fotos und Videos einer Gestalt mit Hut und Katzenkostüm, angelehnt an die eigentlich harmlose Figur "Cat in the Hat" aus einem Kinderbuch.

In den Beiträgen steht etwa der Satz "Schlaft heute mit einem offenen Auge". Teils werden konkrete Orte oder Menschen genannt, die sich in Acht nehmen sollten.

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Das Phänomen erinnert an die sogenannten Horror-Clowns, die vor etwa zehn Jahren Menschen erschreckten.

Erschrecken einer Person an sich nicht strafbar

Das bloße Erschrecken einer Person sei im Grunde nicht strafbar, hieß es von der Landespolizeidirektion. Man solle sich aber der möglichen Folgen etwa für ältere Menschen oder Kinder bewusst sein. In Ausnahmefällen könne auch der Tatbestand der Nötigung oder der Bedrohung erfüllt sein.

Für die anstehende Halloween-Nacht geht die Thüringer Polizei von einem insgesamt friedlichen Verlauf aus, wie es weiter hieß. Gleichzeitig gelte der Appell, die Grenze zwischen harmlosen Streichen und Straftaten nicht zu überschreiten. Sachbeschädigungen, Körperverletzungen oder Bedrohungen seien Straftaten und würden konsequent verfolgt.

Titelfoto: Bildmontage: KATIE FLORES / AFP, Rolf Vennenbernd/dpa

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