Jugendliche zünden Feuerwerksraketen in S-Bahn: Frau erleidet Verbrennungen

Mönchengladbach - Ein Gruppe Jugendlicher hat in einer S-Bahn in Mönchengladbach Feuerwerksraketen gezündet. Zahlreiche Sitze kokelten bei der Aktion an, während eine Reisende leichte Verbrennungen erlitt.

Die Polizei leitete unter anderem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen die Jugendlichen ein. (Symbolbild)
Die Polizei leitete unter anderem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz gegen die Jugendlichen ein. (Symbolbild)  © Fabian Strauch/dpa

Beamte der Düsseldorfer Bundespolizei waren in der Nacht zum Samstag gegen 1 Uhr vom Zugpersonal der Deutschen Bahn zur Haltestelle Kleinenbroich bei Mönchengladbach alarmiert worden, wie ein Sprecher schilderte, nachdem eine fünfköpfige Gruppe Jugendlicher in der S-Bahn Linie 8 mehrere Feuerwerksraketen gezündet hatte.

Neben den Heranwachsenden hatten sich noch 20 weitere Reisende in dem Zug befunden, wie es hieß.

Mitarbeiter der Bahn hielten zwei der Jugendlichen bis zum Eintreffen der Beamten fest. Ein 16-jähriger Algerier und ein 18-jährige Kongolese seien als Tatverdächtige festgestellt worden, erklärte der Sprecher. Den drei anderen Teenagern aus der Gruppe sei die Flucht gelungen - sie konnten vor Ort nicht mehr angetroffen werden.

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Durch die Raketen wurden insgesamt zwölf Sitze angebrannt sowie Teile des Bodens und der Wände beschädigt. Ein Feuer sei glücklicherweise nicht ausgebrochen.

Alle Reisenden mussten den Zug verlassen, da sich durch die gezündete Feuerwerksrakete Rauch entwickelt hatte. Die Pyrotechnik sei anschließend beschlagnahmt worden. "Eine Frau erlitt leichte Verbrennungen am Oberschenkel", teilte der Sprecher mit.

Ausfälle und Verspätungen nach Raketen-Aktion in S-Bahn

Die Aktion der jugendlichen Unruhestifter hatte zur Folge, dass insgesamt zwei Züge rund 78 Minuten Verspätung hatten. Ein Zug fiel gänzlich aus, während ein weiterer einen Teilausfall verbuchte.

"Gegen die Personengruppe wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, der Brandstiftung und der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet", erklärte der Polizeisprecher abschließend.

Titelfoto: Fabian Strauch/dpa

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