Kinderpornografie: 16 Männer und eine Jugendliche im Visier der Ermittler
Von Lina Krauß, Friederike Hauer
Landshut - Im Kampf gegen Kinderpornografie haben Ermittler in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Landshut und Kelheim Wohnungen von insgesamt 17 Tatverdächtigen durchsucht.
Alles in Kürze
- Polizei durchsucht 17 Wohnungen im Kampf gegen Kinderpornografie
- 16 Männer und eine Jugendliche im Alter von 15 bis 80 Jahren sind Tatverdächtige
- Beweismaterial wie Handys und Computer wurden sichergestellt
- Niemand wurde festgenommen, Datenträgerspürhund kam zum Einsatz
- Polizei rät, bei Erhalt kinderpornografischer Inhalte nicht zu löschen, sondern zur Polizei zu gehen

Es lagen Durchsuchungsbeschlüsse gegen 16 Männer und eine Jugendliche im Alter zwischen 15 und 80 Jahren vor, wie die Polizei mitteilte.
Sie sollen zwischen 2020 und Anfang 2025 unabhängig voneinander kinderpornografische Inhalte über Messenger-Dienste verbreitet haben.
Die Ermittler stellten den Angaben zufolge Beweismaterial sicher, darunter Handys, Computer und andere Datenträger.
Diese sollen nun ausgewertet werden. Festgenommen wurde laut einem Polizeisprecher niemand.
Auch ein Datenträgerspürhund kam bei den Durchsuchungen zum Einsatz. Angaben dazu, wie viele Wohnungen genau durchsucht wurden, machte der Sprecher nicht. Es seien mindestens 17 gewesen.
Kinderpornografie geschickt bekommen: So verhältst Du Dich richtig

"Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornografischen Schriften ist eine nicht zu verharmlosende Straftat" erklärt die Polizei.
Wer eine Datei bekommen hat, soll diese aber nicht gleich löschen, sondern mit dem Material sofort zur Polizei gehen. In zwielichtigen Chatgruppen sollte man sich von den Inhalten schriftlich distanzieren, dann ist es "dokumentiert", empfehlen die Ermittler. Nachdem eine Anzeige erstattet wurde, solle man die Gruppen unverzüglich verlassen.
Eltern sollen die richtige Balance zwischen der Privatsphäre und dem Schutz ihrer Kinder finden.
Gegebenenfalls müssen Handys täglich kontrolliert werden, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass eine Straftat begangen wird.
Titelfoto: Arne Dedert/dpa