Löschung von Beweismaterial? Anwalt spricht von "Urkunden-Unterdrückung"

Oer-Erkenschwick - Nach einem Polizeieinsatz gegen einen anschließend gestorbenen Mann im Kreis Recklinghausen wird weiter gegen zwölf Beamte ermittelt.

Der Fall ereignete sich am 7. August - wenige Tage danach starb der Randalierer im Krankenhaus.
Der Fall ereignete sich am 7. August - wenige Tage danach starb der Randalierer im Krankenhaus.  © Marc Gruber/7aktuell/dpa

Gegen acht Polizisten laufe ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag.

Vier weiteren werde Nötigung vorgeworfen - sie sollen in mindestens einem Fall ein Video eines Zeugen gelöscht haben.

Der Anwalt des Zeugen sieht Anhaltspunkte für den Vorwurf der Unterdrückung von Beweismitteln, sollte sich der Verdacht erhärten.

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Am 7. August war die Polizei zu einem 39-Jährigen gerufen worden, der in seiner Wohnung randaliert haben soll. Laut Polizei leistete er massiven Widerstand, die Polizisten setzten Pfefferspray ein und fixierten ihn.

Der 39-Jährige verlor während des Einsatzes das Bewusstsein und starb Stunden später im Krankenhaus. Die Ermittler vermuten, dass er unter starkem Drogeneinfluss stand.

Todesursache noch immer unklar

Vor Ort waren demnach gut 150 Schaulustige, viele filmten mit ihren Handys. Die Staatsanwaltschaft sieht bei vier Beamten Anhaltspunkte dafür, dass sie Aufnahmen auf Handys der Zeugen eingesehen und zumindest in einem Fall auch gelöscht haben könnten.

Rechtsanwalt Hans Reinhardt, Vertreter eines Betroffenen, sagte, nach Darstellung seines Mandanten hätten die Beamten diesem das Handy weggenommen, die Datei geöffnet und gelöscht. Alles sei sehr schnell gegangen, er sei perplex gewesen, so die Schilderung des Zeugen. Aus Sicht des Anwalts steht deswegen nicht nur der Vorwurf der Nötigung im Raum, sondern auch der Urkundenunterdrückung.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte am Montag, die vier Polizisten hätten sich noch nicht alle zur Sache geäußert. Mindestens einer habe gesagt, keine Angaben zu dem Fall zu machen.

Laut Schilderung seines Mandanten hätten die Polizisten auf den Persönlichkeitsschutz verwiesen, sagte Rechtsanwalt Reinhardt. Es gehe hier aber um ein Beweismittel, nicht um Persönlichkeitsrechte. "Sonst könnte man ja nie Beweismittel sichern", sagte der Anwalt. Unklar ist, wie viel von dem Einsatz auf dem Video zu sehen war.

Die Todesursache des 39-Jährigen blieb auch nach der Obduktion unklar. Das Ergebnis der toxikologischen Untersuchungen liege noch nicht vollständig vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Titelfoto: Marc Gruber/7aktuell/dpa

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