Sohn der Familie Ritter verurteilt! Norman muss für Kaninchen-Mord in den Knast

Köthen - Wegen gleich vier Delikten soll sich ein Sohn der Familie Ritter aus Köthen (Landkreis Anhald-Bitterfeld) nun vor dem Gericht verantwortet haben und verurteilt worden sein. Ihm seien unter anderem Kaninchen-Diebstahl, Bedrohung von Polizisten, Diebstahl eines Rollstuhls und Misshandlung vorgeworfen worden.

Norman und seine Mutter Karin Ritter beim Streit um eine Zigarette. Die verwahrloste Familie musste übergangsweise aus ihrer Obdachlosenunterkunft ausziehen.
Norman und seine Mutter Karin Ritter beim Streit um eine Zigarette. Die verwahrloste Familie musste übergangsweise aus ihrer Obdachlosenunterkunft ausziehen.  © Screenshot/YouTube

Die beiden letzten Taten konnten dem alkoholkranken Norman dabei nicht nachgewiesen werden, wie die "MZ" berichtet. Die Verfahren wurden eingestellt.

Im Fall der gestohlenen Kaninchen habe sich der Angeklagte dagegen geständig gezeigt. Er gab die Tat zu und entlastete so sogar einen angeblichen Komplizen. Eines der Tiere hatte Norman auch getötet.

Anders habe es jedoch bezüglich der Bedrohung von Vollzugsbeamten ausgesehen. Diese sollen Anfang Februar zur Unterstützung des Ordnungsamtes in die Augustenstraße gerufen worden sein. Weil er seine Musik zu laut hatte, sei der Angeklagte von den Beamten aufgefordert worden, diese leiser zu drehen. Als er dieser nicht nachkam, griff einer der Beamten nach dem Mobiltelefon des Ritter-Sohnes, mit dem sich die Anlage steuern lies. Daraufhin habe der Angeklagte einen Teleskop-Schlagstock gezogen und gedroht: "Ich schlage dir das Ding um die Ohren!"

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Norman selbst habe dies während der Anklage bestritten, was ihm jedoch niemand glaubte. Für die Richterin sei das Maß damit voll gewesen. Sie verurteilte den Angeklagten zu insgesamt 15 Monaten im Gefängnis. Davon fallen acht Monate auf den Diebstahl der Kaninchen, sieben auf die Bedrohung der Beamten. "Bewährung kommt nicht in Frage. Dafür sind es einfach zu viele Straftaten", wird die Richterin zitiert.

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