Schüler raucht E-Zigarette und gerät in "erheblichen Rauschzustand": Polizei warnt!

Plettenberg - In Plettenberg im Sauerland musste ein 15-jähriger Schüler von Rettungskräften behandelt werden, nachdem er eine E-Zigarette geraucht hatte, die offenbar mit einem bislang unbekannten Stoff versetzt war.

Offenbar war die E-Zigarette Auslöser für die Kreislaufprobleme des Schülers (15) gewesen. (Symbolbild)
Offenbar war die E-Zigarette Auslöser für die Kreislaufprobleme des Schülers (15) gewesen. (Symbolbild)  © Rainer Jensen/dpa

Ein Sprecher der Beamten teilte mit, dass die Einsatzkräfte am Montagabend gegen 18 Uhr zum Zentralen Busbahnhof in Plettenberg alarmiert worden waren.

Demnach hatte der Schüler dort auf einer Bank gesessen und über Kreislaufprobleme geklagt. "Er stand unter erheblichem Rauschzustand und musste durch den Rettungsdienst begutachtet werden", erklärte der Sprecher.

Anschließend sei der Jugendliche in die Obhut seiner Mutter übergeben worden.

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Auf Grundlage von Zeugenaussagen stellte sich heraus, dass der Schüler kurz zuvor eine E-Zigarette geraucht hatte. "Wer genau die E-Zigarette zur Verfügung gestellt und welche Stoffe dieser beigesetzt waren, ist unklar", hieß es. Die Beamten suchen Zeugen und ermitteln wegen gefährlicher Körperverletzung.

Nur einen Tag zuvor waren Polizei und Feuerwehr zu einer Schule in Plettenberg alarmiert worden, nachdem dort ein 15-Jähriger eine E-Zigarette mit sogenanntem "CBD-Liquid" konsumiert hatte, kollabierte und bewusstlos wurde. Der Jugendliche kam in eine Klinik.

Polizei warnt vor "CBD-Liquid"

Cannabis-Produkte sind frei verkäuflich, solange der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 0,2 Prozent liegt.
Cannabis-Produkte sind frei verkäuflich, solange der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 0,2 Prozent liegt.  © Harald Tittel/dpa

Die Beamten nahmen die beiden Vorfälle zum Anlass, vor den frei verkäuflichen Stoffen zu warnen, die von gewöhnlichen E-Zigaretten-Liquids nicht zu unterscheiden seien.

"CBD steht für Cannabidiol und ist legal, solange der THC-Gehalt unter dem gesetzlichen Höchstwert von 0,2 Prozent liegt. Je nach Herstellungsart und Ursprung des CBD können diese Höchstwerte jedoch überschritten werden", hieß es.

Der Konsum könne bei jungen Menschen Kreislaufprobleme, Herzrasen bis hin zu Panikattacken verursachen.

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"Die Polizei warnt daher besonders junge Menschen davor, die Risiken beim Konsum von CBD-Liquids in E-Zigaretten nicht zu unterschätzen."

Titelfoto: Rainer Jensen/dpa

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