Verbot der Rockergruppe Bandidos unzulässig? Justiz stellt "harmlosen Neuanfang" in Frage

Leipzig - Mehr als zwei Jahre nach dem Verbot der Rockergruppe "Bandidos MC Federation West Central" beschäftigt sich seit Montag das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit dem Fall.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde das Verbot der Rocker-Gruppe erneut ein Thema. (Symbolbild)
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde das Verbot der Rocker-Gruppe erneut ein Thema. (Symbolbild)  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Entscheidend sei, ob zum Zeitpunkt des Verbots überhaupt ein verbotsfähiger Verein existiert habe, sagte zum Auftakt der Vorsitzende des 6. Senats.

Das Bundesinnenministerium hatte im Juli 2021 den Verein sowie dessen 38 sogenannte "Chapter" - laut Ministerium Teilorganisationen - verboten und aufgelöst.

Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung für die Allgemeinheit aus, heißt es zur Begründung. Schwere Körperverletzung sowie versuchte und vollendete Tötungsdelikte gehen demnach auf das Konto der Gruppierung.

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Die Kläger machen dagegen geltend, dass sich die Dachorganisation bereits Monate zuvor selbst aufgelöst habe und daher das Verbot ins Leere gehe.

Zudem seien die "Chapter" keine Teilorganisationen und die von einzelnen Personen begangenen Straftaten könnten dem Verein nicht zugerechnet werden.

Neues Hauptanliegen der Bandidos: Das gemeinsame Motorradfahren

Nach der Selbstauflösung und vor der Verbotsverfügung war eine Neugründung erfolgt. Ziel sei eine "saubere Organisation", deren Hauptanliegen das gemeinsame Motorradfahren sei, sagte die Prozessbevollmächtigte der Kläger am Montag.

Der Vertreter des Innenministeriums sieht dagegen keinen harmlosen Neuanfang, weil unter anderem zahlreiche ehemalige Führungskräfte in den neuen Organisationen eine entscheidende Rolle spielen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist für die Entscheidung über die Klage erst- und letztinstanzlich zuständig. Das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt. Mit einer Entscheidung ist aber erst später zu rechnen.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

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