Anwohnerschutz wird erweitert: Das ändert sich für Besucher des RheinEnergie-Stadions

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Köln - Tausende Menschen pilgern regelmäßig zu den Heimspielen des 1. FC Köln oder zu Konzerten ins RheinEnergie-Stadion nach Müngersdorf. Um die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner rund um die Arena möglichst gering zu halten, soll ab dem neuen Jahr das Schutzkonzept ausgeweitet werden.

Das RheinEnergie-Stadion ist nicht nur Heimspielstätte des 1. FC Köln, sondern auch beliebter Veranstaltungsort.
Das RheinEnergie-Stadion ist nicht nur Heimspielstätte des 1. FC Köln, sondern auch beliebter Veranstaltungsort.  © Federico Gambarini/dpa

Ziel der bereits seit 2005 bestehenden Regelung ist es, den Bürgern an Veranstaltungstagen Vorrang beim Parken zu geben und gleichzeitig den Verkehr, die Umweltbelastung und den Parksuchverkehr in dieser Zone zu reduzieren. Darüber hinaus sollen damit die Durchfahrtsbedingungen für Rettungsdienste und den ÖPNV verbessert werden.

Konkret soll nun die bestehenden Schutzzonen in Junkersdorf in westlicher Richtung bis zur A1 (Zonen 3 und 5) erweitert und eine neue Schutzzone (6) ausgewiesen werden. Letztere wird durch die Militärringstraße, die Vitalisstraße und die Widdersdorfer Straße begrenzt.

Im Gegenzug sollen die Jungbluthgasse, die Marsdorfer Straße und der Statthalterhofweg für eine bessere Erreichbarkeit des Viertels offenbleiben.

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Die Ausweitung gilt ab dem Heimspiel des FC gegen den VfB Stuttgart am 19. Spieltag (29. bis 31. Januar 2027). Das konkrete Datum für die Partie steht aktuell noch nicht fest.

Östlich des RheinEnergie-Stadions wird eine neue Schutzzone (6, pink markiert) eingerichtet.
Östlich des RheinEnergie-Stadions wird eine neue Schutzzone (6, pink markiert) eingerichtet.  © Stadt Köln

Schutzzonen werden mehrere Stunden vor Veranstaltungen im RheinEnergie-Stadion gesperrt

Die Anwohnerschutzzonen werden in der Regel drei Stunden vor Fußballspielen und vier Stunden vor Beginn eines Konzerts im RheinEnergie-Stadion gesperrt. Mit Veranstaltungsbeginn enden die Maßnahmen. Anwohnerinnen und Anwohner können die Sperrungen mit einer entsprechenden Berechtigung passieren, sofern die Zieladresse innerhalb der Zonen liegt und die Anfahrt zwingend hierüber erfolgen muss. Wohnanschriften, die auch über andere Straßen zu erreichen sind, erhalten keine Berechtigung.

Die Umsetzung des Konzepts liegt bei der Kölner Sportstätten GmbH (KSS), die das RheinEnergie-Stadion betreibt. Im Zuge des neuen Konzepts wird es vor Ort punktuell bauliche Maßnahmen geben, etwa den Einbau von Schranken und das Anbringen neuer Verkehrsschilder.

Titelfoto: Bildmontage: Federico Gambarini/dpa, Stadt Köln

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