Hitzige Debatte im Stadtrat: Kommt jetzt auch in Köln das Bettelverbot vor Außengastronomien?

Köln - Dürfen Menschen in Köln bald nicht mehr in der Nähe von Restaurants nach Geld betteln? Darüber hat am Donnerstag der Stadtrat in seiner Sitzung heiß diskutiert.

Laut Kölner Stadtordnung ist das aggressive Betteln in der Domstadt bereits verboten. Wird die Regelung nun verstärkt? (Symbolfoto)  © Daniel Reinhardt/dpa

Den Antrag hatte die FDP/KSG-Fraktion gestellt. Demnach sollte das Betteln im Umkreis von fünf Metern rund um Außengastronomien verboten werden. Eine solche Regelung hatte zuletzt die Stadt Dortmund am 1. August eingeführt.

Dabei ginge es keinesfalls darum, "Armut zu verbieten", sagte FDP-Fraktionschef Volker Görzel (56). Ihm ginge es um die Frage, wie man das Nebeneinander von armen und kranken Menschen auf der einen und Gästen im Straßencafé sowie Gastronomen auf der anderen Seite organisieren könne.

Seine Fraktion wolle Grenzen setzen und Gäste davor schützen, im Restaurant aggressiv nach Geld gefragt zu werden. Immerhin empfänden das viele Menschen als übergriffig, so Görzel.

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Während der Vorschlag bei CDU und AfD gut ankam, stimmten die restlichen Parteien im Stadtrat gegen ein generelles Bettelverbot vor Außengastronomien.

Grünen-Ratsherr Manfred Richter wurde deutlich: Er wertete den FDP-Vorstoß als "Aussetzer der Menschlichkeit und des sozialen Zusammenlebens in Köln" und bezeichnete ihn als "herzlosen Antrag". SPD-Ratsherr Gerrit Krupp stellte derweil klar, dass viele Menschen nur betteln würden, weil sie in großer Not seien.

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Ist es zumutbar, wenn Menschen in Straßencafés von Bettlern angesprochen werden? Darüber hat der Stadtrat Kölns am Donnerstag debattiert. (Symbolfoto)  © Sascha Thelen/dpa

Kölner Stadtordnung verbietet das aggressive Betteln bereits

Gleichzeitig räumte der SPD-Mann ein, dass es natürlich auch Formen des Bettelns gäbe, von denen sich einige Bürgerinnen und Bürger belästigt fühlen würden. Dafür gäbe es in der Stadtordnung jedoch schon eine Regelung, die lediglich durchgesetzt werden müsse.

Damit spielt er auf das in der Stadtordnung geregelte Verbot für das sogenannte aggressive Betteln an. Darunter fällt unter anderem das "Festhalten", das "Versperren des Weges", das "aufdringliche Ansprechen", eine "bedrängende Verfolgung", das "bandenmäßige Betteln" sowie das "Betteln mit Kindern".

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