Straftäter flüchtet aus Kölner Psychiatrie, jetzt ist er gefasst!

Update vom 23. Juni, 17.24 Uhr:

Die Polizei hat ihn gefunden!

Offiziellen Informationen zufolge haben Einsatzkräfte den 38-Jährigen gegen 15.15 Uhr am heutigen Montag auf einer Parkbank am Froweinplatz in Velbert entdeckt. Der Mann ließ sich widerstandslos zurück nach Köln bringen.

Erstmeldung vom 17. Juni, 19.43 Uhr:

Köln - Ein in einer forensischen Klinik in Köln untergebrachter Mann (38) ist am Montagabend geflohen und wird nun von der Polizei gesucht!

Nach rund einer Woche auf der Flucht ist der 38-Jährige zum Start in die neue Woche gefunden worden.
Nach rund einer Woche auf der Flucht ist der 38-Jährige zum Start in die neue Woche gefunden worden.  © Bildmontage: Polizei Köln, Daniel Evers

Der 38-Jährige sei seit Montag "abgängig", sagte ein Sprecher der Kölner Polizei.

Bei der Suche habe man unter anderem auch einen Hubschrauber eingesetzt. Noch werde der Mann aber gesucht.

Es handle sich um einen Straftäter, der per Gerichtsbeschluss in der Klinik im Kölner Stadtteil Porz untergebracht worden sei, sagte der Sprecher. Der 38-Jährige befinde sich im Maßregelvollzug.

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Die Flucht soll ihm während eines betreuten Spaziergangs in Köln-Westhofen gelungen sein. Für weitere Angaben verwies der Polizeisprecher auf einen späteren Zeitpunkt.

Kölner Polizei veröffentlicht Fahndungsbilder von Geflüchtetem

Seit Montagabend läuft die polizeiliche Fahndung nach dem ausgebüxten Straftäter auf Hochtouren.
Seit Montagabend läuft die polizeiliche Fahndung nach dem ausgebüxten Straftäter auf Hochtouren.  © Daniel Evers

Am Montagabend hat die Polizei schließlich Fotos des Gesuchten veröffentlicht. Zeugen, die Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben können, werden gebeten, sich mit den Ermittlern per Telefon oder E-Mail in Verbindung zu setzen.

Der Maßregelvollzug ist eine besondere Form der Unterbringung von Straftätern, die aufgrund einer psychischen oder einer Suchterkrankung das Unrecht ihrer Straftat nicht einsehen können.

Solche Täter werden in der Regel von Gerichten als nicht oder vermindert schuldfähig in forensisch-psychiatrische Kliniken eingewiesen – im Unterschied zu Tätern, die schuldfähig sind und ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten verbüßen.

Titelfoto: Bildmontage: Polizei Köln, Daniel Evers

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