Volksbühne am Rudolfplatz in Köln: Oberverwaltungsgericht entscheidet über Zukunft

Münster/Köln - Die Volksbühne am Rudolfplatz in Köln, das ehemalige Millowitsch-Theater, darf seinen Konzertbetrieb fortsetzen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Münster entschieden und damit Urteile aus der Vorinstanz gekippt.

Die Volksbühne Köln darf an seinem Konzertbetrieb festhalten.
Die Volksbühne Köln darf an seinem Konzertbetrieb festhalten.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Damit waren die Berufungen der Stadt Köln und des Trägervereins erfolgreich. Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen können die Kläger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen (Az: u.a. 7 A 1268/22).

Geklagt hatte der Eigentümer einer Wohnung in der Nachbarschaft. Er fühlte sich in seinen Rechten verletzt und durch den Lärm der Volksbühne gestört. Er hatte gegen die Baugenehmigung der Stadt geklagt.

Die Volksbühne hatte 2015 ihr Angebot neben den Theatervorstellungen um Konzerte mit elektronisch verstärkter Musik erweitert.

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Nach Überzeugung des OVG aber bewohnt der Kläger rechtswidrig das Gebäude, das zuvor für Gewerbe - eine Druckerei - genutzt worden war.

Für die Volksbühne bestehe eine bestandskräftige Baugenehmigung mit dem Betrieb auch nach 22 Uhr.

Richtwerte zum Lärmschutz werden tagsüber eingehalten

Damit sei das Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht als Wohnraum nutzbar. Der jetzt seit 2018 genehmigte erweiterte Betrieb mit Konzerten bis 22Uhr ist nach dem Urteil des OVG ebenfalls unbedenklich. Die Richtwerte zum Lärmschutz würden tagsüber eingehalten.

Die Betreiber der Volksbühne berufen sich zu Recht auf Bestandschutz, entschied das OVG. Auch in einem weiteren Verfahren war eine Nachbarin nicht erfolgreich. Hier bestätigte das Gericht in Münster die Vorinstanz.

Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa

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