Aufregung in München: Polizei nimmt an Uni bewaffneten Studenten fest!

München - Was macht ein Student mit einer Waffe in einer Vorlesung? Es ist eine Frage, die in München die Polizei auf den Plan gerufen hat. Mit einem Großaufgebot waren die Beamten angerückt. Das Ermittlungsergebnis überrascht.

Die Studenten warteten vor dem Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität, der 18-Jährige wurde von der Polizei festgenommen.
Die Studenten warteten vor dem Hauptgebäude der Ludwig-Maximilians-Universität, der 18-Jährige wurde von der Polizei festgenommen.  © Felix Hörhager/dpa

Ein 18-jähriger Mann mit einer Schreckschusswaffe hat an der Ludwig-Maximilians-Universität am Dienstagvormittag für große Aufregung gesorgt.

Ein Kommilitone habe gegen 10.30 Uhr die Waffe bei dem Studenten gesehen und danach die Polizei alarmiert, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums.

Die Ermittlungskräfte rückten wegen der unklaren Bedrohungslage mit einem Großaufgebot an und nahmen den Mann noch am Ort des Geschehens fest, gaben aber bald Entwarnung. Der 18-Jährige, der im bayerischen Landkreis Kronach wohnt, besitze einen Waffenschein und habe niemanden bedroht oder in Gefahr gebracht, hieß es weiter.

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Inzwischen ist der Student nach Angaben der Polizei wieder auf freiem Fuß. Er sei berechtigt, die Waffe zumindest verdeckt zu tragen, sagte der Sprecher.

Als Grund für das Mitführen dieser habe der Mann Angstzustände angegeben. Er fühle sich einfach sicherer, wenn er die Waffe bei sich trage, erläuterte der Pressesprecher die Motivation des Mannes.

Festnahme an Ludwig-Maximilians-Universität: Student hat sich laut Polizei nicht strafbar gemacht

Strafbar hat er sich der Polizei zufolge nicht gemacht. Allerdings habe er möglicherweise gegen Vorschriften der Universität verstoßen, die ein Mitführen von Waffen im Gebäude verbieten. Das sei derzeit aber noch offen, führte der Sprecher aus.

Bei Schreckschusswaffen werden keine Projektile abgefeuert, sondern Kartuschen mit Knall- oder Reizgas. Laut Polizei lässt sich damit nicht töten. Bei unsachgemäßer Handhabung sind jedoch dennoch erhebliche Verletzungen möglich.

Erstmeldung 13.13 Uhr, letzte Aktualisierung: 16.25 Uhr

Titelfoto: Felix Hörhager/dpa

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