Staatsregierung hält auch nach Verfassungsklage an Bettensteuer in Bayern fest!

München - Trotz der Verfassungsklage gegen das pauschale Verbot einer Übernachtungssteuer in Bayern hält die Staatsregierung auch weiterhin an ihrer äußerst umstrittenen Position fest.

Die Übernachtungssteuer in Bayern sorgt für Ärger. (Symbolbild)
Die Übernachtungssteuer in Bayern sorgt für Ärger. (Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa

"Staatsregierung und Innenministerium halten am Verbot der Bettensteuer fest. Wir wollen keine zusätzliche Belastung für unsere Gastronomie und auch nicht für unsere Touristen", teilte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (66, CSU) am Donnerstag in der Landeshauptstadt mit.

"Das Letzte, was wir jetzt brauchen, sind neue Belastungen für Bürger und Unternehmen", betonte Herrmann deutlich. Gerade jetzt sei es wegen der hohen Inflation und Energiepreise "überhaupt nicht die Zeit für Steuererhöhungen".

Am Mittwoch hatte die Stadt München mitgeteilt, gemeinsam mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer zu klagen.

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Die Städte sehen einen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, beklagen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. München will von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Preis der jeweiligen Übernachtung erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro.

Bayerischen Städtetag übt ebenfalls Kritik an "Bettensteuer"

Wie geht es beim Thema "Bettensteuer" weiter? (Symbolbild)
Wie geht es beim Thema "Bettensteuer" weiter? (Symbolbild)  © Jens Büttner/dpa

Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen aber durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, eine Übernachtungssteuer zu erheben.

Deshalb hatte die Stadt München im Mai dieses Jahres bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Die entsprechende Klage ruhe bis der Verfassungsgerichtshof entschieden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.

Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke (66, SPD) warf der Staatsregierung "eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte" vor. Auch Günzburg als dritte klagende Kommune hat einen SPD-Oberbürgermeister.

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Kritik am Verbot der landläufig "Bettensteuer" genannten Abgabe gab es auch vom Bayerischen Städtetag. "Besonders ärgert mich die einseitige Argumentation des Bamberger Oberbürgermeisters, der seine Stadt 'benachteiligt' sieht", sagte Herrmann.

Bayerns Kommunen stünden im Vergleich zu Städten und Gemeinden in allen anderen Bundesländern sehr gut da.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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