Corona-Regeln ausgelaufen! Maske nur noch Empfehlung

München - Das war's mit allen 2G- und 3G-Regeln! Und auch die Maskenpflicht ist in vielen Bereichen Geschichte. Die Staatsregierung in Bayern kann erst einmal nur noch an die Menschen appellieren und Empfehlungen aussprechen.

Eine Maskenpflicht existiert in Bayern und Deutschland in vielen Bereichen nicht mehr - lediglich noch in "vulnerablen Einrichtungen".
Eine Maskenpflicht existiert in Bayern und Deutschland in vielen Bereichen nicht mehr - lediglich noch in "vulnerablen Einrichtungen".  © Peter Kneffel/dpa

Viele hatten auf diesen Moment gewartet, andere erfüllt er allerdings derweil durchaus mit gewisser Sorge: Um Mitternacht sind auch im Freistaat die allermeisten Corona-Beschränkungen ausgelaufen.

Konkret heißt das: Seit heute gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens.

Nur in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas wird - zunächst bis Ostern - weiter getestet. In den Kitas, die geöffnet haben, auch in den Osterferien. Wie es danach weitergeht, muss das Kabinett noch rechtzeitig entscheiden.

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Eine FFP2-Maskenpflicht gilt nur im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen "vulnerablen Einrichtungen".

Überall sonst ist die Maskenpflicht entsprechend Geschichte - etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen in Bayern. Ab Montag müssen in diesen keine Masken mehr getragen werden. Die Staatsregierung empfiehlt aber dennoch, aufgrund der Fallzahlen in Innenräumen auch weiterhin Masken zu tragen.

Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz als Grundlage für Ende der Coronavirus-Regeln

Das Auslaufen der strikten Corona-Regeln entspricht den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Länder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer "Gebietskörperschaft" eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Klinikkapazitäten droht.

Das hat die Staatsregierung verneint - und darauf verzichtet, Bayern oder einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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