Coronavirus: Bayern lockert Vorschriften für Krankenhausbesucher

München - Angesichts der geringen Zahl an nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen müssen Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen in Bayern ab Freitag nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen.

Ab diesem Freitag reichen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Bayern einfache Corona-Selbsttests aus. (Symbolbild)
Ab diesem Freitag reichen für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Bayern einfache Corona-Selbsttests aus. (Symbolbild)  © Zacharie Scheurer/dpa

Dies hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Der Selbsttest muss nach Angaben des Gesundheitsministeriums nicht unter Aufsicht erfolgen, es genüge vielmehr eine Erklärung, dass der entsprechende Test negativ gewesen sei.

Bisher war für Besuche von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ein Testnachweis eines anerkannten Testzentrums erforderlich.

"Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen", sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (58, CSU) und führte weiter aus: "Bei der derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung können wir jetzt bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen."

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"Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte", so Holetschek.

Wie in anderen Lebensbereichen werde auch hier nun verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen gesetzt. "Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte."

Coronavirus-Testverordnung des Bundes läuft bald aus

Da die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 28. Februar 2023 auslaufe, es aber unklar sei, ob diese nochmals verlängert werde, gingen die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen bereits zurück, hieß es weiter.

Für die Menschen werde es daher schwieriger, einen Testnachweis zu erhalten. "Auf diese Entwicklung haben wir nun frühzeitig reagiert", sagte Holetschek.

Titelfoto: Zacharie Scheurer/dpa

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